Job Description
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Job-ID: J000033484
Startdatum: schnellstmöglich
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit (unbefristet)
Bezahlung: EGr. 12 TV-L
Bewerbungsfrist: 11.05.2025
Wir über uns
Hamburg-Mitte ist in besonderem Maße an der Entwicklung Hamburgs beteiligt. In unserem Bezirk gibt es Metropolfunktionen, touristische Attraktionen und gleichzeitig viele Quartiere mit besonderen stadtteilentwicklungspolitischen Herausforderungen. Schwerpunkte sind Wohnungsneubau, Büro- und Gewerbeentwicklung sowie Gebietsentwicklung - mit allen Facetten für attraktive und lebenswerte Quartiere. Diese Situation prägt das interessante und vielfältige Aufgabenspektrum des bezirklichen Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung mit seinen rund 45 KollegInnen in vier Fachabteilungen.
In der Abteilung Landschaftsplanung, die projektorientiert im Team mit den anderen Abteilungen des Fachamts sowie anderen Dienststellen innerhalb und außerhalb des Bezirksamt zusammenarbeitet, soll eine der drei Stellen nachbesetzt werden.
- Operationalisierung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün (Erfassung der Eingriffe, Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen, Berichtswesen ggü. der Fachbehörde)
- landschaftsplanerische Beiträge zu Bebauungsplanungen (Planzeichnung, VO, Begründung, Umweltbericht, Eingriff/Ausgleich, landschaftsplanerische und artenschutzrechtliche Fachbeiträge), städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerben und Rahmenplanungen
- Stellungnahmen zu bauordnungsrechtlichen Verfahren (Genehmigungsfähigkeit, Außenanlagengestaltung, Ausgleich)
- Stellungnahmen zu Fachplanungen anderer Dienststellen und Behörden sowie zu Liegenschaftsangelegenheiten
- Auftragsvergaben (z.B. Artenschutzgutachten)
Erforderlich
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Landschaftsplanung, Landespflege, Umweltplanung mit Vertiefung Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung oder einer vergleichbaren Studienfachrichtung oder
- gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
- und zusätzlich jeweils eine mindestens dreijährige Berufspraxis in den für die zu besetzende Stelle einschlägigen Ingenieursaufgaben.
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die geforderte praktische Erfahrung in Ingenieursaufgaben noch nicht besitzen. Ihnen werden dann zunächst noch nicht alle Tätigkeiten der ausgeschriebenen Stelle übertragen. Sie erhalten das Ihrer Qualifikation und den übertragenden Aufgaben entsprechende tarifliche Entgelt.
Vorteilhaft
- gute praxisgereifte Fach- und Methodenkenntnisse in der Landschafts- und Freiraumplanung und im Umwelt- und Naturschutzrecht, insbesondere im Rahmen der Aufstellung von B-Plänen inkl. naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung, Arten-, Biotop- und Baumschutz
- anwendungsreife EDV-Kenntnisse in Word, Excel, Outlook, Powerpoint sowie Geoinformations-, Grafik- und Bildbearbeitungsprogrammen (ArcGIS und ggf. CAD)
- sehr gutes, korrektes und souveränes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Teamfähigkeit und gute interdisziplinäre Zusammenarbeit in Verbindung mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick und professioneller Arbeitsorganisation
- Erfahrungen und Kenntnisse in der verbindlichen Bauleitplanung und des Bau- und Planungsrechts (z. B. BauGB, BauNVO, HBauO)
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 12 TV-L
- sehr gute Arbeitsatmosphäre und gutes Betriebsklima in einem großen eingespielten interdisziplinären Team
- fundierte fachliche Begleitung im Rahmen der Einarbeitung, laufende kollegiale Beratung sowie fachlicher Austausch und Zusammenarbeit im Team
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (zertifiziert durch das Hamburger Familiensiegel) sowie 30 Tage Urlaub und mobiles Arbeiten
- modernes Gebäude mit guter technischer Ausstattung, klimatisierten Räumen und überwiegend Einzelbüros
- zentrale Lage in Hamburg mit vielfältigen gastronomischen Angeboten im Haus und in der näheren Umgebung
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Teilzeittätigkeit ist unter Berücksichtigung betrieblicher Belange grundsätzlich möglich.
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