Mitarbeiter / Mitarbeiterin (m/w/d) als Küchenhilfskraft und für die Raumpflege

Bundesnachrichtendienst

Job Description

Wir suchen für unseren Dienstort Großraum Köln/Bonn einen/eine

Mitarbeiter / Mitarbeiterin (m/w/d)
als Küchenhilfskraft und für die Raumpflege

Bewerbungsschluss: 07.05.2025

Unsere Aufgabe ist:

Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu beschaffen, auszuwerten und der Bundesregierung in Form von Meldungen, Analysen und Briefings zur Verfügung zu stellen.


  • Vor- und Nachbereiten von Speisen
    • Zutragen von Speisen und Getränken
    • Einfache Küchenarbeiten, Decken und Abräumen der Tische
    • Arbeiten an Maschinen
  • Reinigung der Küche und Küchenräume
    • Ermittlung des Reinigungsbedarfes
    • Reinigungsarbeiten im Innenbereich
    • Sonstige Reinigungsarbeiten
  • Raumpflege
    • Arbeiten im Unterkunftsbereich
    • Waschen der hauseigenen Wäscheteile
    • Reinigen der Waschmaschinen, Trockner

Wir setzen grundsätzlich die Bereitschaft voraus, sich schnell und eigenständig in neue Fachbereiche und Aufgabenstellungen einzuarbeiten.


  • Zwingende Voraussetzungen:
    • die deutsche Staatsangehörigkeit
    • die Bereitschaft, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) zu unterziehen
  • Wünschenswerte Voraussetzungen:
    • Erfahrung auf dem Gebiet der Haushalts- und Gebäudereinigung
    • Führerschein Klasse B
    • Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit
    • Teamfähigkeit
    • Leistungsbereitschaft

  • Mitarbeit bei einem besonderen Arbeitgeber mit äußerst vielfältigen, sinnstiftenden Tätigkeitsfeldern
  • Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 3
  • Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
  • Prüfung und gegebenenfalls Anerkennung Ihrer Berufserfahrung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 16 TVöD
  • Zahlung einer monatlichen Sonderzulage für Beschäftigte der Nachrichtendienste des Bundes
  • jährliche tarifliche Sonderzahlung (13. Monatsgehalt)
  • 30 Tage Urlaub
  • 24.12. und 31.12. als arbeitsfreie Tage
  • betriebliche Altersversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • kollegiales, von Teamarbeit geprägtes Arbeitsumfeld
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung und die grundsätzliche Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu nehmen
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