Teamleitung Sonderabfall und Wertstoffhöfe (m/w/d)

Job Description

Teamleitung Sonderabfall und Wertstoffhöfe (m/w/d)
Entgeltgruppe E 9b TVöD | Vollzeit | Teilzeit | unbefristet
(Ausschreibungs-ID 1481)

Beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) – Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein - ist im Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Teamleitung Sonderabfall und Wertstoffhöfe (Entgeltgruppe E 9b TVöD) zu besetzen. Nach Vorliegen der stellenplantechnischen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe E 9c TVöD vorgesehen. Das Aufgabengebiet kann auch von Teilzeitkräften wahrgenommen werden, solange gleichzeitig zwei Bewerber*innen gefunden werden, die sich die Stelle teilen.


  • Weisungsbefugnis und Aufsicht gegenüber dem zugeordneten Personenkreis,
  • fachliche Weisungsbefugnis gegenüber verwaltungsfremden Kräften sowie gegenüber den Anschluss- und Benutzungspflichtigen im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung (AWS),
  • Wahrnehmung von Führungsaufgaben, Rückkehrgesprächen, Entscheidung über Urlaubsgewährung etc.,
  • Koordination und Kontrolle der Sonderabfallsammlung, Abfall- und Wertstoffsammlung auf den Wertstoffhöfen,
  • Koordination von Winterdienstleistungen,
  • verantwortlich und zuständig für den Ablauf des täglichen Betriebs in der Abteilung „Abfallentsorgung und Recycling“,
  • verantwortliche Person für Gefahrstoffe bei 4-22 (z.B. bei Sammlung auf den Wertstoffhöfen, illegalen Abfalllagerungen im Stadtgebiet Ludwigshafen),
  • Mitwirkung bei Aufgaben des Entsorgungsfachbetriebes (z.B. Mitarbeit bei der Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV),
  • Vergabeentscheidung für die Abteilung „Abfallentsorgung und Recycling“, unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie stadtinternen Richtlinien (VOB/ UVgO, VgV), sowie der jeweils gültigen VA (Vergabeordnung),
  • fachtechnische Unterzeichnung für Leistungen der Abteilung Abfallentsorgung,
  • Durchführung der Bestimmungen gemäß Anordnungs- und Feststellungsbefugnis der Abfallwirtschaftssatzung, der Abfallgebührenordnung sowie der gesetzlichen Bestimmungen
  • des Abfallrechts,
  • Wahrnehmung der Funktion des bzw. der Abfallbeauftragten am Standort Kaiserwörthdamm.

  • geprüfte*r Meister*in für Kreislauf-/Abfallwirtschaft und Städtereinigung sind oder
  • eine chemiespezifische Berufsausbildung (z.B. Chemielaborant*in, Umwelttechnolog*in, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) haben und bereit sind, die Weiterbildung zur*zum geprüften Meister*in für Kreislauf-/Abfallwirtschaft und Städtereinigung zu absolvieren,
  • eine Fahrerlaubnis Klasse B besitzen,
  • wünschenswert Kenntnisse im örtlichen Satzungsrecht hinsichtlich Abfallgebührenordnung (AGO), Abfallwirtschaftssatzung (AWS), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Straßenreinigung,
  • über Kenntnisse im Vergaberecht (VOB / UVgO, VgV) verfügen,
  • EDV-Kenntnisse der üblichen MS-Office-Programme haben,
  • idealerweise über Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft sowie Erfahrung in der Führung von Personal verfügen,
  • ein sicheres Auftreten, gute Umgangsformen und Verhandlungsgeschick bei Gesprächen, insbesondere mit Kund*innen, Bürger*innen und Vertreter*innen von Firmen haben,
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Engagement vorweisen können,
  • über Teamfähigkeit und soziale Kompetenz im Umgang mit unterschiedlichsten Gesprächspartner*innen verfügen,
  • die Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten, aufweisen und nach den Leitlinien der Zusammenarbeit handeln.

  • abwechslungsreiche und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten,
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz mit tarifgerechter und geschlechtsneutraler Vergütung,
  • attraktive Zusatzleistungen wie Jahressonderzahlung, Altersversorgung, Vermögenswirksame Leistungen, arbeitgeberbezuschusstes Jobticket,
  • qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • elektronische Arbeitszeiterfassung mit Arbeitszeitkonto,
  • Job-bike (Fahrradleasing) sowie
  • Sonderkonditionen in kooperierenden Fitnessstudios,
  • Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit, mit der Möglichkeit, des mobilen Arbeitens und 4-Tage-Woche,
  • 24.12. und 31.12. arbeitsfreie Tage,
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV,
  • Möglichkeit der Mitnahme von Hunden entsprechend der Dienstvereinbarung.
View More