Job Description
Teamleitung Sonderabfall und Wertstoffhöfe (m/w/d)
Entgeltgruppe E 9b TVöD | Vollzeit | Teilzeit | unbefristet
(Ausschreibungs-ID 1481)
Beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) – Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein - ist im Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Teamleitung Sonderabfall und Wertstoffhöfe (Entgeltgruppe E 9b TVöD) zu besetzen. Nach Vorliegen der stellenplantechnischen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe E 9c TVöD vorgesehen. Das Aufgabengebiet kann auch von Teilzeitkräften wahrgenommen werden, solange gleichzeitig zwei Bewerber*innen gefunden werden, die sich die Stelle teilen.
- Weisungsbefugnis und Aufsicht gegenüber dem zugeordneten Personenkreis,
- fachliche Weisungsbefugnis gegenüber verwaltungsfremden Kräften sowie gegenüber den Anschluss- und Benutzungspflichtigen im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung (AWS),
- Wahrnehmung von Führungsaufgaben, Rückkehrgesprächen, Entscheidung über Urlaubsgewährung etc.,
- Koordination und Kontrolle der Sonderabfallsammlung, Abfall- und Wertstoffsammlung auf den Wertstoffhöfen,
- Koordination von Winterdienstleistungen,
- verantwortlich und zuständig für den Ablauf des täglichen Betriebs in der Abteilung „Abfallentsorgung und Recycling“,
- verantwortliche Person für Gefahrstoffe bei 4-22 (z.B. bei Sammlung auf den Wertstoffhöfen, illegalen Abfalllagerungen im Stadtgebiet Ludwigshafen),
- Mitwirkung bei Aufgaben des Entsorgungsfachbetriebes (z.B. Mitarbeit bei der Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV),
- Vergabeentscheidung für die Abteilung „Abfallentsorgung und Recycling“, unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben sowie stadtinternen Richtlinien (VOB/ UVgO, VgV), sowie der jeweils gültigen VA (Vergabeordnung),
- fachtechnische Unterzeichnung für Leistungen der Abteilung Abfallentsorgung,
- Durchführung der Bestimmungen gemäß Anordnungs- und Feststellungsbefugnis der Abfallwirtschaftssatzung, der Abfallgebührenordnung sowie der gesetzlichen Bestimmungen
- des Abfallrechts,
- Wahrnehmung der Funktion des bzw. der Abfallbeauftragten am Standort Kaiserwörthdamm.
- geprüfte*r Meister*in für Kreislauf-/Abfallwirtschaft und Städtereinigung sind oder
- eine chemiespezifische Berufsausbildung (z.B. Chemielaborant*in, Umwelttechnolog*in, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft) haben und bereit sind, die Weiterbildung zur*zum geprüften Meister*in für Kreislauf-/Abfallwirtschaft und Städtereinigung zu absolvieren,
- eine Fahrerlaubnis Klasse B besitzen,
- wünschenswert Kenntnisse im örtlichen Satzungsrecht hinsichtlich Abfallgebührenordnung (AGO), Abfallwirtschaftssatzung (AWS), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Straßenreinigung,
- über Kenntnisse im Vergaberecht (VOB / UVgO, VgV) verfügen,
- EDV-Kenntnisse der üblichen MS-Office-Programme haben,
- idealerweise über Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft sowie Erfahrung in der Führung von Personal verfügen,
- ein sicheres Auftreten, gute Umgangsformen und Verhandlungsgeschick bei Gesprächen, insbesondere mit Kund*innen, Bürger*innen und Vertreter*innen von Firmen haben,
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Engagement vorweisen können,
- über Teamfähigkeit und soziale Kompetenz im Umgang mit unterschiedlichsten Gesprächspartner*innen verfügen,
- die Bereitschaft, in einem Team zu arbeiten, aufweisen und nach den Leitlinien der Zusammenarbeit handeln.
- abwechslungsreiche und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten,
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit tarifgerechter und geschlechtsneutraler Vergütung,
- attraktive Zusatzleistungen wie Jahressonderzahlung, Altersversorgung, Vermögenswirksame Leistungen, arbeitgeberbezuschusstes Jobticket,
- qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten,
- elektronische Arbeitszeiterfassung mit Arbeitszeitkonto,
- Job-bike (Fahrradleasing) sowie
- Sonderkonditionen in kooperierenden Fitnessstudios,
- Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit, mit der Möglichkeit, des mobilen Arbeitens und 4-Tage-Woche,
- 24.12. und 31.12. arbeitsfreie Tage,
- eine gute Anbindung an den ÖPNV,
- Möglichkeit der Mitnahme von Hunden entsprechend der Dienstvereinbarung.