Professorin / Professor (m/w/d) für Software-Produktmanagement

Hochschule Rosenheim

Job Description

Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hoch­schule mit inter­nationalem Renommee. Sie verbindet praxis­nahe Forschung mit innovativer Nachwuchs­förderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesund­heit und Soziales. Das inter­disziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hoch­wertigen Erkenntnis­gewinn und ausge­zeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familien­freundlich­keit und Service­orientierung.

Für die Fakultät für Informatik suchen wir ab dem 01.09.2025 oder später eine / einen

Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2
für
Software-Produktmanagement
Kennziffer 2025-106-PROF-INF


  • die Bereiche Software-Produktmanagement, Requirements Engineering, Software Engineering, Market- und User-Research
  • Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung in Kooperation mit Unternehmen der Region
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Lehrgebiets, in der Selbstverwaltung sowie der Weiterbildung

Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschul­innovations­gesetzes. Das Lehr­gebiet beinhaltet dabei auch die allgemeinen Grundlagen­fächer in Wirtschafts­informatik sowie die Durch­führung von englisch­sprachigen Vorlesungen und Praktika.


  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Wirtschaftsinformatik oder Informatik (Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungs­voraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen.)
  • praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Software-Produktmanagement
  • die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
  • didaktische und pädagogische Eignung
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außer­hoch­schulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

  • innovative und interdisziplinäre Gestaltungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld
  • umfangreiche Unterstützung bei der Einwerbung von Drittmitteln im Rahmen der Forschung
  • vielfältige Möglichkeiten, Familie und Beruf in einem hochattraktiven Lebensumfeld zu vereinbaren
  • EGYM Wellpass, Massagen für Beschäftigte und betriebliche Vorsorgeuntersuchungen
  • attraktive Vergünstigungen, z. B. JobRad, Jobticket und benefits.me
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