Job Description
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Job-ID: J000032595
Startdatum: 01.07.2025
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit (unbefristet)
Bezahlung: außertariflich, BesGr. B4 HmbBesG
Bewerbungsfrist: 22.04.2025
Wir über uns
Sie wollen die Weichen für Hamburgs räumliche Entwicklung stellen und möchten mit Ihrer Expertise und Ihrem Können einen wertvollen Beitrag zur Stadtentwicklung leisten? Dann sollten Sie uns kennenlernen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) verantwortet die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik in Hamburg. Hamburg ist eine lebenswerte, nach-haltige und moderne Stadt. Unser Ziel ist es, Hamburg in diesem Sinne und mit einem ausreichenden und bezahlbaren Wohnraumangebot weiterzuentwickeln. Gelebte Werte wie Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Offenheit machen uns zu einer geschätzten Partnerin und Arbeitgeberin.
Mit viel Engagement und fachlicher Expertise schafft das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung mit seinen zurzeit 133 Mitarbeitenden in der BSW die planerischen Voraussetzungen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung Hamburgs. Dabei agiert die Behörde als Schnittstelle zwischen Senat und Bezirksämtern und steuert herausragende Stadtentwicklungsprojekte in einer der lebenswertesten Städte der Bundesrepublik.
Für die Amtsleitung suchen wir eine Persönlichkeit, welche die Dynamik und Innovationskraft des Amtes vorantreibt und dabei die gesamte Stadt im Blick hält.
Sie übernehmen die
- hauptverantwortliche Koordinierung und Lenkung der Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Amtes
- Ausübung der Dienstaufsicht und Steuerung des Personals und der Arbeitsprozesse sowie Steuerung eigener Stadtentwicklungsprojekte und der Stadtentwicklungsgesellschaften
- Vertretung und Durchsetzung der Belange der einzelnen Fachbereiche gegenüber den anderen Ämtern der Behörde, anderen Hamburgischen Behörden, Länder- und Bundesministerien, in Gremien und Ausschüssen auf hamburgischer, nationaler und internationaler Ebene und in der Öffentlichkeit
- Beratung der Behördenleitung im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit
- Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg in regionalen und überregionalen Gremien (Landes- und Bundesebene)
Erforderlich
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Städtebau/Stadtplanung, Raumplanung, Landesplanung, -pflege, Rechts-, Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaft oder vergleichbare Studiengänge
- Als Beamtin oder Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der
Fachrichtung Allgemeine Dienste bzw. der Fachrichtung Technische Dienste und Sie befinden sich bereits in einem Amt der Besoldungsgruppe A 16
Vorteilhaft
- langjährige Berufserfahrung in einer herausgehobenen Führungsfunktion auf mittlerer Ebene Kenntnisse im Bereich der politischen Entscheidungsfindung und des Verwaltungsverfahrens
- sehr gutes Organisationsvermögen und strukturierte Arbeitsweise
- überdurchschnittliche Fachkenntnisse, ein ausgeprägtes Verständnis für komplexe fachliche und auch politische Zusammenhänge sowie Sensibilität und Urteils- und Entscheidungsvermögen
- hohes Maß an Initiative, Zielstrebigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungs- und Überzeugungsvermögen, Moderationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- langjährige Erfahrung im Bereich der Mitarbeiterführung und -motivation und soziale Kompetenz im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vorgesetzten und externen Partnerinnen und Partnern
- Fähigkeit zur Operationalisierung fachpolitischer Vorgaben zur Umsetzung in den untergeordneten Facheinheiten sowie hohe Belastbarkeit, Eigeninitiative und Kreativität.
- Fähigkeit zur zielorientierten Steuerung von und zur Kooperation mit Stadtentwicklungsgesellschaften
- eine Stelle, unbefristet, zum 01.07.2025 zu besetzen
- Bezahlung für Beschäftigte außertariflich in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B4 bzw. Besoldungsgruppe B4 (Senatsdirektorin bzw. Senatsdirektor) bei Beamtinnen und Beamten (Jahresbrutto ca.115.000€)
- Die Führungsposition wird gemäß § 5 des Hamburgischen Beamtengesetzes im Beamtenverhältnis auf Probe für zunächst zwei Jahre übertragen. Bei Beschäftigten wird eine entsprechend befristete Erprobungsregelung unter Bezugnahme auf den Tarifvertrag - TV-L - vertraglich vereinbart
- Ein offener Umgang mit zielorientierter Kommunikation und hohen Freiheitsgraden