Job Description
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) im Bürodienst
Informationstechnik – Referat Basis- und Standardverwendungen
Stuttgart | Teilzeit 50 %
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
unbefristet
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei (PTLS Pol) ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg.
- allgemeine Büro- und Schreibarbeiten
- Bearbeitung des Posteingangs und -ausgangs
- Kundenannahme und -betreuung
- Fahrzeugverwaltung/-management
- Schlüssel- und Transponderverwaltung
- Büro-/Verbrauchsmittelbestellung und -verwaltung
- Bearbeitung von Beschaffungs- und Rechnungsvorgängen
- Standortbezogene Termin- und Auftragsüberwachung/Aufgaben im Bereich Liegenschafts- und Gebäudemanagement sowie Arbeitssicherheit
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als
- Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter
- Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
- Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter
- Kauffrau für Büromanagement / Kaufmann für Büromanagement
- oder
- vergleichbare abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
Sicherer Umgang mit den gängigen Microsoft Office-Anwendungen (Outlook, Word, Excel) wird vorausgesetzt.
WÜNSCHENSWERTES
- Serviceorientierung und Organisationsgeschick
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Wöchentliche Arbeitszeit 19,75 Std. | Flexibles Arbeiten zwischen 06:00 - 20:00 Uhr
- Gehaltszahlung bis Entgeltgruppe 6 1 TV-L
BENEFITS
- Work-Life-Balance durch Vereinbarkeit von Familie & Beruf, mobiles & flexibles Arbeiten
- Sport- und Fitnessangebote, Betriebliches Gesundheitsmanagement...
- interessantes Arbeitsumfeld, Teamwork, wertschätzende Kommunikation
- Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen, Fortbildungen, innovative Projektarbeit
- gute öffentliche Anbindung, Förderung durch JobTicket & JobBike
Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.
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