Job Description
Wir sind die Cybersicherheitsbehörde des Bundes. Gemeinsam gestalten wir mit bislang rund 1.600 Beschäftigten eine sichere digitale Zukunft für Deutschland. Durch die rasante Entwicklung der Digitalisierung wächst - neben unseren Aufgaben - auch unser Team auf über 1.700 Mitarbeitende. Hierfür suchen wir engagierte Fachkräfte, die mit uns eine sichere digitale Welt gestalten. Volljuristinnen / Volljuristen (w/m/d) für IT-Sicherheits-und (IT-)Vertragsrecht oder für die rechtliche Begleitung von Verwaltungs-, Aufsichts- und Bußgeldverfahren (Besoldungsgruppe A 13 / A 14 BBesO oder Entgeltgruppe E 13 bis E 14 TVöD) unbefristet am Dienstort Bonn Die Rechtsreferate des BSI beraten die Amtsleitung sowie die Fachabteilungen in allen juristischen Fragestellungen. Hierbei begleiten sie auch Gesetzgebungsverfahren mit IT-Sicherheitsbezug. Zudem nehmen die Rechtsreferate die Aufgaben als Widerspruchs- und Bußgeldstelle des BSI wahr und führen die hiermit verbundenen Gerichtsprozesse. Ihre Tätigkeiten sind: die Bearbeitung von Sachverhalten aus den Bereichen des Datenschutz-, Vertrags- und IT/IP-Rechts die Bearbeitung von Sachverhalten aus den Bereichen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts sowie die Bearbeitung und Koordinierung von Wiederspruchs- und Gerichtsverfahren die rechtliche Begleitung von Aufsichts- und Anordnungsverfahren sowie das Führen von Ermittlungsverfahren im Bereich des Rechts der Ordnungswidrigkeiten die Zusammenarbeit als juristische Ansprechperson mit mehrheitlich nicht juristischen Kolleginnen und Kollegen des BSI (interdisziplinäre Teams) die Unterstützung im BSI bei der Umsetzung des europäischen und nationalen IT-Sicherheitsrechts Ihr Profil: Eine erfolgreich abgeschlossene bzw. kurz vor dem Abschluss stehende Laufbahnausbildung des gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienstes oder zwei überdurchschnittliche juristische Examen (Summe beider Staatsexamina mind. 13 Punkte). ausgeprägte IT-Affinität und den Willen zur Gestaltung der IT-Sicherheit in Deutschland. die Fähigkeit, juristische Sachverhalte und Fragestellungen fachübergreifend in interdisziplinären Teams zu vermitteln. wünschenswert sind nachgewiesene Kenntnisse in den Bereichen IT-/IP-Recht, (IT-)Vertragsrecht oder Verwaltungsverfahrensrecht-, Verwaltungsprozessrecht sowie dem Recht der Ordnungswidrigkeiten oder Was uns noch wichtig ist: Sie arbeiten gerne strategisch und können Prozesse strukturiert voranbringen. Sie haben ein verbindliches und freundliches Auftreten sowie eine überzeugende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Im Team arbeiten Sie aufgeschlossen, sind kritikfähig und bringen sich kooperativ sowie eigeninitiativ in Ihre Arbeit ein. Das #TeamBSI profitiert von Ihrer entscheidungsfreudigen und zielgerichtete Arbeitsweise. Ihre Motivation lebenslang zu lernen und sich dadurch in Ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ihrem Wissen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sie verfügen über sehr gute deutsche und gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Deutsch mind. C 1). Sie bringen die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen sowie zur Übernahme gelegentlicher, auch mehrtägiger, Dienstreisen - unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - mit. Was wir bieten: Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe mit gesellschaftlichen Mehrwert bei der Gestaltung einer sicheren digitalen Zukunft Deutschlands. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine Verbeamtung in der Besoldungsgruppe A 13 der Laufbahn des höheren Dienstes gemäß der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit Einstellung Beamtinnen/Beamte können aus einem bestehenden Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A14 übernommen werden. Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben durch flexible Arbeitsgestaltung, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie Teilzeitarbeit- weitere Infos als FAQ . Eine gezielte Einarbeitung und gute Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildungsangebote zur persönlichen und fachlichen Qualifikation. Einen sicheren und krisenfesten Arbeitsplatz, die Perspektive einer Verbeamtung sowie ein vielseitiges Gesundheitsangebot. Eine monatliche BSI-Zulage in Höhe von 200 € / 240 €. Unterstützung bei den Umzugskosten oder Zahlung von Trennungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen. Ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket) oder alternativ ein vergünstigtes Deutschlandticket. Mehr über uns gibt es auf #TeamBSI und auf unseren sozialen Netzwerken Sie haben Interesse? Dann bewerben Sie sich jetzt im Team BSI bis zum 25.03.2025 Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das unter dem oben aufgeführten Link eingestellte Onlinebewerbungssystem und reichen Sie nur eine Bewerbung ein. Die Zugangsdaten für die Einreichung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie ebenfalls unter dem Link. Es handelt sich um eine Sammelausschreibung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und seiner Geschäftsbereichsbehörden. Falls Sie neben Ihrer favorisierten Behörde auch Interesse an anderen haben, können Sie in Ihrer Online-Bewerbung bis zu zwei weitere Behörden angeben. Sofern Sie von Ihrer favorisierten Behörde nicht berücksichtigt werden können, kann eine Prüfung Ihrer Bewerbung durch Ihre Zweit- bzw. Drittwunschbehörde erfolgen. Bei Interesse ausschließlich an der Erstwunschbehörde bitten wir Sie, diese in allen hierfür vorgesehenen Feldern des Onlinebewerbungssystems anzugeben. Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie bis zum 25. März 2024 vollständige Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse des ersten und zweiten juristischen Staatsexamens, bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung, einen entsprechenden Nachweis) durch Upload in das Onlinebewerbungssystem, einstellen. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie nur ein Dokument mit einer Größe von maximal 20 MB im PDF-Format hochladen können. Danach ist die Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen nicht mehr möglich. Bei einem ausländischen Hochschulabschluss bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit mit dem ersten juristischen Staatsexamen durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der ZAB unter www.kmk.org/zab Um darüber hinaus eine Vergleichbarkeit mit dem zweiten juristischen Staatsexamen („Befähigung zum Richteramt“) zu prüfen, wird auch dazu um Vorlage geeigneter Nachweise gebeten. Die Auswahlverfahren werden voraussichtlich ab dem 5. Mai 2025 bis ca. 21. Juni 2025 in Präsenz durchgeführt. Eine Durchführung im virtuellen Format bleibt vorbehalten. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren SPAM-Ordner, um sicherzustellen, dass E-Mails des SZP BVA zu Ihrer Bewerbung Sie erreichen. Vielen Dank. Ihr Kontakt zu uns: Fragen zur Personalgewinnung: Simone Schmidberger (Personalgewinnung des BSI) unter 0228 99 9582 6017 Fachliche Fragen: Victoria Biedermann (Referatsleiterin K 25) unter 0228 99 9582-4143 oder Dr. Martin Hecheltjen (Referatsleiter K 26) unter 0228 99 9582 5097 Fragen zum Bewerbungsmanagementsystem: Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter 022899358 - 87500 oder per Mail an
[email protected] Wissenswertes: Wir als BSI möchten Frauen ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Diversität und geschlechterunabhängige berufliche Gleichstellung sind für uns wichtige Bestandteile der Personalpolitik. Über Bewerbungen von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten, jeden Alters oder Herkunft freuen wir uns. Das BSI sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen dazu finden Sie hier . Für uns hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, wann welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. Das BSI hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Unsere detaillierten Datenschutzbedingungen finden Sie hier .
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