Job Description
Das Bistum Mainz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und beschäftigt ca. 3.600 Mitarbeiter (m/w/d).
Im Bischöflichen Ordinariat, Zentraldezernat, IT Abteilung ist zum 01.10.2025 die Stelle
Verwaltungskraft (m/w/d)
(Vollzeit - 39 Wochenstunden)
zu besetzen.
- Verarbeitung der eingehenden Rechnungen (Kontierung, interne Verbuchung) in Rücksprache mit Fachabteilungen, Bistumskasse und Körperschaften des Bistum Mainz
- Ausstellen ausgehender Rechnungen an Kunden der IT-Abteilung (Körperschaften des Bistum Mainz, externe Kunden) in Rücksprache mit der IT-Abteilung und Bistumskasse
- Vorbereitung und Unterstützung bei Planung & Controlling des IT-Budgets
- Verwaltung der Verträge mit IT-Dienstleistern und Kunden: Inventarisierung der Verträge, Beachtung von Fristen
- Unterstützung beim Aufsetzen und Formulieren von Verträgen & Vertragsinhalten
- Abwicklung von Bestellungen von IT-Hardware bei Lieferanten
- Beschaffung von Büromaterialien
- Unterstützung und Umsetzung bei Digitalisierungsvorhaben im Bereich des Rechnungswesens in der IT-Abteilung in Zusammenarbeit mit dem Finanzdezernat
- abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder Verwaltungsfachangestellte oder eine vergleichbare Ausbildung
- Dienstleistungsorientierung
- freundliches Auftreten am Telefon
- Keine Scheu in Berührung mit IT-Themen
Neben der beruflichen Qualifikation setzen wir voraus, dass sich Bewerber*innen mit den Zielen und Aufgaben der Katholischen Kirche identifizieren.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
- Eine Vergütung nach der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Mainz (AVO) in Verbindung mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD, bis EG 6)
- Flexible Arbeitszeiten und einen unbefristeten, sicheren Arbeitsplatz
- Mitarbeit in einem engagierten Team von Hauptamtlichen
- Kirchliche Zusatzversorgung (KZVK)
- Jobticket (Bezuschussung zum Deutschlandticket)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch die Abteilung Personalentwicklung
- Freistellung für Exerzitien (bis zu drei Tage pro Jahr)
- 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)