Hygienekontrolleur / Hygienekontrolleurin (m/w/d) zur Ausbildung oder ausgebildet

Regierung von Oberbayern

Job Description

Oberbayern mitgestalten

Für das Landratsamt Mühldorf am Inn suchen wir zur Ver­stärkung des staat­lichen Gesund­heits­amtes zum nächst­möglichen Zeit­punkt einen / eine

Hygienekontrolleur / Hygienekontrolleurin (m/w/d)
(zur Ausbildung oder bereits ausgebildet) in Vollzeit


  • Aufgaben im Vollzug des Infektions­schutz­gesetzes
  • Orts- und Umwelt­hygiene
  • Trinkwasser- und Bade­wasser­hygiene
  • Tätigkeit im Innen- und Außen­dienst

  • Abschluss:
    • Mittlerer Schul­ab­schluss oder
    • Qualifizierender Haupt­schul­ab­schluss oder
    • Haupt­schul­ab­schluss sowie eine ab­ge­schlossene förder­liche Berufs­aus­bildung
  • Medizinische Grund­kennt­nisse sind von großem Vorteil, idealer­weise verfügen Sie bereits über eine Aus­bildung in einem me­di­zi­ni­schen Hilfs­beruf, alternativ als Wasser­wart / Wasser­wartin (m/w/d), Anlagen­mechaniker / Anlagen­mechanikerin (m/w/d) Sanitär-, Heizungs-, Klima­technik oder Schwimm­meister / Schwimm­meisterin (m/w/d)
  • Eigen­initiative, Durch­setzungs- und Kommunikations­fähigkeit, Team­fähigkeit und Einsatz­freude
  • Gültige Fahr­erlaubnis der Klasse B / 3
  • Deutsche Staats­an­ge­hörigkeit
  • Un­ein­ge­schränkte gesund­heit­liche Eignung, auch für Tätig­keiten im Außen­dienst
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Für Aus­zu­bildende: Erfüllen der beamten­recht­lichen Voraus­setzungen, z. B. zum Ein­stellungs­datum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der zwei­jährigen Aus­bildung die Ver­beamtung noch möglich sein muss (Art. 23 BayBG: „… es darf ins Beamten­ver­hältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebens­jahr voll­endet hat …“)

Bitte beachten Sie, dass vor Auf­nahme der oben genannten Tätig­keit ein Impf­schutz oder eine Immunität bezüglich Masern oder eine Kontra­indikation be­treffend einer Masern­schutz­impfung nach­ge­wiesen werden muss.


  • Einen interessanten und ab­wechs­lungs­reichen Arbeits­platz am Landratsamt Mühldorf am Inn
  • Auszubildende zum Hygiene­kontrolleur / zur Hygiene­kontrolleurin (m/w/d) werden während der zwei­jährigen Aus­bildung befristet als Tarif­be­schäftigte in Ent­gelt­gruppe 4, bei ent­sprechender Vor­bildung in Ent­gelt­gruppe 5 TV-L der Ent­gelt­ordnung zum TV-L ein­ge­stellt; Grund für die Befristung ist die im An­schluss an die erfolg­reich ab­ge­schlossene Aus­bildung vor­gesehene Über­nahme ins Beamten­ver­hältnis auf Probe in Be­soldungs­gruppe A 6 BayBesG; nähere In­for­ma­tio­nen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für bereits ver­beamtete Hygiene­kontrolleure / Hygiene­kontrolleurinnen (m/w/d) des Frei­staats Bayern ist die Stelle ent­sprechend ihrer Quali­fi­kation dotiert
  • Für bereits verbeamtete externe Bewerber / Bewerbe­rinnen (m/w/d) kommt die Möglich­keit einer Ein­stellung / Über­nahme bis Be­soldungs­gruppe A 8 in Betracht
  • Vielseitige Aufgaben, ver­antwortungs­volle Tätig­keiten und Ein­bindung in Entscheidungs­prozesse
  • Attraktive Sozial­leistungen wie z. B. eine betrieb­liche Alters­vor­sorge, ver­mögens­wirksame Leistungen, ver­günstigte Tickets für den Personen­nah­verkehr
  • Work-Life-Balance durch flexible Arbeits­zeit­modelle
  • Entwicklungs- und Fort­bildungs­möglich­keiten

Die Stelle ist grund­sätzlich teil­zeit­fähig, sofern durch Job­sharing die Wahr­nehmung der Auf­gaben in Voll­zeit ge­sichert ist.

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