Rechnungsprüfer*in (w/m/d)

Stadt Norderstedt

Job Description

Als lebendige und innovative Stadt mit rund 80.000 Menschen ist Norderstedt ein angenehmes Wohn- und Lebensumfeld. Verkehrsgünstig zwischen Nord- und Ostsee, mit einer direkten Verbindung in die Hamburger Innenstadt und mit allen weiterführenden Schulen am Ort – Norderstedt bietet ein vielfältiges, kulturelles Leben.

Folgende Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen:

Rechnungsprüfer*in (w/m/d)

39 bzw. 41 Std./Woche, Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12 SHBesG

Das Rechnungsprüfungsamt ist die gesetzlich vorgeschriebene örtliche Prüfungseinrichtung der Stadt Norderstedt. Es arbeitet weisungsfrei und ist der Stadtvertretung unmittelbar unterstellt.


  • Beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste

oder

  • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der ablegten Angestelltenprüfung II
  • Langjährige Berufserfahrung auf mehreren anderen Arbeitsplätzen in den Aufgabengebieten einer Kommunalverwaltung
  • Qualifikation zur/zum kommunalen Bilanzbuchhalter*in oder vergleichbare Qualifikation bzw. Bereitschaft, diese zu erwerben

Wichtige Kompetenzen:

  • Vertiefte Kenntnisse des doppischen Rechnungswesens
  • Umfangreiches Wissen zum Verwaltungshandeln und sicherer Umgang mit den Rechtsvorschriften
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • Schnelle Auffassungsgabe und Flexibilität
  • Sorgfältige und exakte Arbeitsweise
  • Analytisches Denkvermögen
  • Organisationsvermögen und Verbindlichkeit
  • Konfliktfähigkeit

Besonderheit nach §§ 115 und 90 GO: Die/Der Prüfer*in darf nicht mit der Stadtpräsidentin, der Oberbürgermeisterin, der/dem Stadträtin*rat, den Mitgliedern des Hauptausschusses, dem Kämmerer sowie den Verantwortlichen für die Finanzbuchhaltung in der Weise nach § 22 Abs. 1 GO verbunden sein.


  • Durchführung von Prüfungs- und Beratungsaufgaben mit dem Ziel, die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns festzustellen, insbesondere im Zusammenhang mit
    • dem Haushaltsaufstellungsverfahren
    • der Haushaltsführung und den Vorgängen der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung
    • den Jahresabschlüssen
    • den Gesamtabschlüssen
    • den Vergaben
    • dem Verwaltungshandeln in den Organisationseinheiten
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Sondervermögen und Eigengesellschaften einschließlich der Wirtschaftsführung, der Finanzbuchhaltung und des Zahlungsverkehrs
  • Unterstützung der Stadtvertretung, der Verwaltungsleitung und der Leitungen der Organisationseinheiten bei ihren Aufgaben (Aufzeigen von Risiken, Chancen und Verbesserungsbedarfen, insbesondere bezüglich Strukturen und Geschäftsprozessen)

  • Zuschüsse für ÖPNV oder Fahrradleasing
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Fortbildung und Weiterqualifizierung
  • Flexible Arbeitszeitregelungen
  • Gute Ausbildungsmöglichkeiten
  • Tarifgerechte Bezahlung
  • Chancengleichheit und Integration
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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