Mitarbeiter Veranstaltungsorganisation (m/w/d)

Job Description

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und die Niederländische Botschaft in Berlin setzen sich aktiv für Diversität und Inklusion ein. Dies tun wir, indem wir bei der Zusammensetzung unseres Personals auf Vielfalt achten und die Unterschiede zwischen unseren Mitarbeitern optimal nutzen. In unseren Teams und bei der Einstellung neuer Mitarbeitenden streben wir nach Diversität in Bezug auf Alter, Geschlecht, Kultur, Hintergrund, Orientierung, Wissen und Kompetenzen.

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

Anstellungsart: Vollzeit


- Du bist das Bindeglied zwischen Kunden und der Abteilung Interne Angelegenheiten.

- Du bereitest Veranstaltungen vor in der Botschaft, der Residenz und gelegentlich an anderen Orten und begleitest diese.

- Du bereitest Bestellungen bzgl. Catering, Aktivitäten, Veranstaltungen und Besuche vor und führst diese durch.

- Du verwaltest die Veranstaltungsressourcen wie Technik, Getränkevorrat, Kücheninventar usw.;

- Du koordinierst externe Caterer, beaufsichtigst und weist zusätzlich angestelltes Servicepersonal ein.

- Du bist mitverantwortlich für die Bereiche Reinigung, Catering, Büromaterial und Repräsentationsartikel.

- Du verwaltest das elektronische Buchungs- und Inventarsystem der Botschaft.


· Haupt- oder Realschulabschluss; Ausbildung in Facility- und Hotelmanagement

· 3-5 Jahre Berufserfahrung erforderlich

· Gute Kenntnisse in Deutsch und Englisch (B2) Niederländisch ist von Vorteil.

· Führerschein Klasse B und solide Fahrpraxis.


  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld.
  • Einem vom niederländischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten eingestuften Gehalt in Lohngruppe 6 ab € 3.869 bis € 5.804 brutto pro Monat für 38,25 Stunden/Woche, abhängig von Kenntnissen, Erfahrungen und Kompetenzen.
  • 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld.

Sonstige

Die Einstellung erfolgt zum 01.03.2025. Der Arbeitsvertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet.

Diese Stelle fällt unter die Regelung über die Rechtsstellung von Ortskräften (RLW - Rechtspositieregeling lokale werknemers) des niederländischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.

Ein VOG (oder ein deutsches Führungszeugnis) ist bei Dienstantritt vorzulegen. Ein Sprachtest kann Teil des Auswahlverfahrens sein.

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