Ausbildung im gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst

Job Description

Der Landkreis Reutlingen liegt in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart und ist als wirtschaftlich wie landschaftlich vielfältige Gegend Teil des ersten Biosphärengebiets in Baden-Württemberg. Wir beim Landratsamt setzen uns für Menschen, Natur, Wirtschaft und Kultur ein – und haben immer das Ganze im Blick.

Du bist bereit, die Zukunft im Landkreis zu rocken? Komm zu uns und werde als zukünftige*r Vermessungsexperte* in Teil unseres Teams. Starte ab dem 1. April 2025 Deine

Ausbildung im gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
auch für Aufsteiger*innen aus dem mittleren Dienst


  • Die Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate, einschließlich der Staatsprüfung,
  • Bearbeitung von Liegenschafts- und Ingenieurvermessungen, Führung des Liegenschaftskatasters sowie Betreuung und Durchführung von Bodenordnungsverfahren (z. B. Flurneuordnungsverfahren).

Dein Plan während der Ausbildung:

  • Die Ausbildungsabschnitte gliedern sich in die Bereiche Liegenschaftsvermessungen, Liegenschaftskataster, Flurneuordnung, Grundstückswertermittlung und Bodenordnung,
  • große Teile der Ausbildung werden beim Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung des Landkreises Reutlingen sowie bei zentralen Lehrgängen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) in Stuttgart absolviert,
  • weitere Informationen zur Ausbildung erhältst Du auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung www.lgl-bw.de.

  • Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Vermessung, Geodäsie oder Geoinformatik,
  • alternativ bist du im Endamt (A 10 m. D.) des mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes und strebst den Aufstieg an,
  • Erfüllung der beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf,
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit sowie freundliches und sicheres Auftreten.

  • Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum 01.04.2025 am Dienstort Reutlingen,
  • Anwärterbezüge nach § 79 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg.
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