Ingenieur für die Biogasanlage (m/w/d) (Umwelttechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau)

Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)

Job Description

von mehr als 300 Kollegen und leisten Sie täglich einen Beitrag zur Versorgung unserer Kundinnen und Kunden mit Strom, Erdgas, Wärme, Wasser sowie Telekommunikationsprodukten.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet einen:

Ingenieur für die Biogasanlage (m/w/d) (Umwelttechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau)


  • Sie gewährleisten den reibungslosen Betrieb unserer Biogasanlage und Blockheizkraftwerke, um eine effiziente und umweltfreundliche Energieerzeugung sicherzustellen
  • Sie planen, koordinieren und überwachen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, um die Anlageneffizienz zu maximieren
  • Sie erstellen und aktualisieren technische Dokumentationen, einschließlich Bedienungs- und Arbeitsanweisungen sowie Gefährdungsbeurteilungen
  • Durch kontinuierliche Analyse und Auswertung von Betriebsdaten, Störungen und Ereignissen tragen Sie zur stetigen Optimierung des Anlagenbetriebs bei
  • Sie übernehmen die Planung und Beschaffung aller notwendigen Verbrauchsmaterialien und Betriebsstoffe
  • Als Mitglied unseres Energie-Teams bringen Sie Ihre Ideen und Ihr Fachwissen ein

  • erfolgreich abgeschlossenes Fach-/ Hochschulstudium in der Umwelttechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen
  • mehrjährige Berufserfahrung im Betrieb einer Biogasanlage bzw. im Bereich Strom und Wärmeerzeugung wünschenswert
  • Kenntnisse im Bereich Umwelt-, Energie- und Abfallrecht
  • Führerschein Klasse B

  • flexible Arbeitszeiten/ Gleitzeit (39h/Woche)
  • Voll- und Teilzeit möglich
  • Homeoffice
  • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
  • Heiligabend und Silvester zusätzlich frei
  • tarifgerechte und pünktliche Vergütung nach TV-V
  • termögenswirksame Leistungen
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Teamgeist
  • betriebseigenes Sommerfest
  • kostenlose Nutzung des Nahverkehrs Schwerin

Im Zusammen­hang mit dem Bewerbungs­verfahren anfallende Kosten (z. B. Fahrt­kosten) können nicht erstattet werden.

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