Job Description
Sie haben Freude daran, sich ehrenamtlich für Menschen mit Beeinträchtigung zu engagieren?
Zur Wahrnehmung der Interessen für Menschen mit Beeinträchtigung im Kreis Segeberg bestellt der Kreistag bis zu drei Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung. Zur Vervollständigung des bestehenden Teams wird eine weitere Person gesucht. Die Stelle wird spätestens nach vier Jahren neu besetzt, eine Wiederwahl ist möglich. Die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigung sind ehrenamtlich tätig und keine Organe des Kreises.
- Unabhängige Vertretung der Interessen für Menschen mit Beeinträchtigungen im gesamten Kreisgebiet mit dem Ziel der Reduzierung von Barrieren, im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, der Charta der Vielfalt und des Aktionsplanes Inklusion, beispielsweise:
- aktive Beratung und Unterstützung
- in der Digitalisierung
- aktive Öffentlichkeitsarbeit
- die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung
- die Berücksichtigung der leichten Sprache durch Institutionen
- beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen
- im Wohnungsbau
- Festlegen eines Arbeitsprogramms mit inhaltlichem Schwerpunkt sowie Berichterstattung im Sozialausschuss
- Koordination und Erweiterung der Netzwerktätigkeit
- Förderung der Zusammenarbeit aller Organisationen von Menschen mit Beeinträchtigung
- Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen des Sozialausschusses, des Kreistages sowie an anderen Fachausschüssen des Kreises
- Durchführung von regelmäßigen Sprechstunden in der Kreisverwaltung, Gewährleistung der Erreichbarkeit (telefonisch/ E-Mail)
- Sie begeistern sich für die Arbeit für und mit Menschen mit Beeinträchtigung
- eine sozial erfahrene Person mit einschlägiger Erfahrung im Aufgabenbereich Inklusion sowie entsprechendes Strukturwissen
- vorzugsweise wohnhaft im Kreisgebiet oder einen Bezug zum Kreis
- mindestens Vollendung des 18. Lebensjahres
- kein Mitglied des Kreistages des Kreises Segeberg
und darüber hinaus idealerweise
- ein hohes Maß an Wissen und Einfühlungsvermögen für die Belange, Wünsche und Probleme der Einwohner*innen des Kreises Segeberg, die in ihrer Teilhabe durch unterschiedliche Formen von Beeinträchtigungen eingeschränkt sind
- eine verantwortungsbewusste, einsatzbereite und kontaktfreudige Persönlichkeit
- Freude an der Arbeit im Team und die Fähigkeit, sich in ein bestehendes Team einzufügen
- ein hohes Maß an Lösungsorientierung und Organisationsfähigkeit sowie Vermittlungsgeschick
- Verwaltungskenntnisse
Die Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen werden von einer hauptamtlichen Büroassistenz in Teilzeit unterstützt.
Eine enge Zusammenarbeit und inhaltlicher Austausch mit dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt erfolgt, angemessene Mittel für die Geschäftsbedürfnisse und die Öffentlichkeitsarbeit werden zur Verfügung gestellt.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung entsprechend der Entschädigungssatzung des Kreises gewährt (312,00 € mtl).
Für Reisekosten wird eine Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) gezahlt.
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