Job Description
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit rund 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz suchen wir für eine unbefristete Einstellung
eine Systemadministratorin bzw. einen Systemadministrator (m/w/d)
in der Datenbankadministration / Systemadministration in Referat V 4 (IT-Betrieb; IT-Service).
Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist die Mitarbeit im IT-Betrieb als System- oder Datenbankadministratorin bzw. Datenbankadministrator. Der IT-Betrieb verantwortet neben der eigentlichen Informationstechnik auch die Telekommunikation, den User-Helpdesk und das Druckzentrum des BfJ.
- Administration von unterschiedlichen Betriebssystemen (Windows, Solaris, verschiedenen Linux Derivaten) oder Administration von Datenbanksystemen, wie Oracle oder MS SQL
- Überwachung der Systeme inkl. Auswertung von Log-Dateien, Fehleranalyse, Einleitung/Durchführung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung
- Analyse der Systembelastung, Fortentwicklung und Optimierung durch geeignete Konfigurationsmaßnahmen im Hinblick auf Performance und Auslastungskriterien
- konzeptionelle Weiterentwicklung der Systeme einschließlich deren Planung und Umsetzung sowie Durchführung von Konfigurationsänderungen
- Dokumentation von IT-Systemen, IT-Sicherheitsmaßnahmen und organisatorischer Abläufe
- Planung und Koordination externer Unterstützungsleistungen
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtungen Informatik, Mathematik, Physik oder einschlägiger Ingenieur- oder Naturwissenschaften mit IT-Bezug oder
- Hochschulabschluss einer anderen Fachrichtung mit einschlägigem IT-Bezug oder mit Berufserfahrung in Aufgabengebieten der ausgeschriebenen Stelle oder
- gleichwertige Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die aufgrund von Bildungsabschlüssen, Fortbildungen und bisheriger beruflicher Beschäftigung auf diesen Gebieten erworben wurden, oder
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst
- Grundkenntnisse im Bereich IT-Sicherheit und IT-Sicherheitssysteme
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C1)
- Dienstleistungsorientierung, Kooperationsfähigkeit und eine gute Arbeitsorganisation, gepaart mit einem lösungsorientierten Denk- und Urteilsvermögen
- Bereitschaft zu gelegentlichen Diensten außerhalb der normalen Arbeitszeiten
- Fortbildungsbereitschaft (ggf. auch im Selbststudium)
- eine Erklärung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bzw. die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) zu unterziehen
- Vergütung bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, Bereich Bund, bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen
- für Beamtinnen und Beamte eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 12
- Bundesbesoldungsgesetz und eine Beschäftigung im Wege der Abordnung
- mit dem Ziel der Versetzung
- eine vielfältige und interessante Aufgabe, sowie einen zukunfts- und
- krisensicheren Arbeitsplatz
- Möglichkeit des ortsflexiblen Arbeitens (Homeoffice)
- flexible und familienfreundliche Teilzeitmodelle, Stundenausgleich durch Gleittage
- Weiterentwicklung durch individuelle Fort- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
- Bezuschussung eines Großkundentickets/Deutschlandtickets
Die Stelle ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten geeignet.
Zudem ist das Bundesamt für Justiz bestrebt, den Anteil von Frauen im Bereich der Informationstechnik zu erhöhen und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer Einwanderungsgeschichte, Ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft oder Ihrer geschlechtlichen Orientierung.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
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