Buchhalter*in Klinikgruppe (m/w/d)

Job Description

In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationskliniken suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Malente eine/einen

Buchhalter*in Klinikgruppe (m/w/d)

Die Stelle ist mit mindestens 30 Stunden/Woche zunächst befristet auf zwei Jahre zu besetzen mit der Option der Verlängerung.


  • Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (inklusive Zahlungsverkehr und Mahnwesen)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Bearbeitung sowie Buchung von Ein- und Ausgangsrechnungen
  • Kontierung und Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen
  • Erstellen von Monats- und Jahresabschlüssen
  • Führen der Haupt- und Nebenkassen
  • Tages- und Monatsabschluss der Haupt- und Nebenkassen
  • Mitarbeit von Sonderthemen und Projekten der Finanzbuchhaltung

  • Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung. Vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Buchhaltung / Rechnungswesen
  • Die rechtzeitige und Termingerechte Bearbeitung der Buchungsvorgänge ist Ihnen selbstverständlich
  • Prozesse zu digitalisieren bereitet Ihnen große Freude
  • Sie sind ein Organisationstalent und schaffen es mehrere Arbeitsvorgänge (auch unter hohem Termindruck) parallel zu betreuen
  • Sie zeichnet eine strukturierte, selbstständige Arbeitsweise, ein hohes Maß an Eigeninitiative aus und beherrschen den sicheren Umgang mit MS-Office-Anwendungen und den gängigen Tools
  • Die Bereitschaft sich in die Buchhaltungsverordnungen und Vorschriften der DRV Nord zügig einzuarbeiten

  • Eine Teilzeitstelle mit mindestens 30 Stunden pro Woche (befristet auf zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung)
  • Eine Bezahlung bis zur Entgeltgruppe EG 6 des TgDRV-Tarifes bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen
  • Eine Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • Die Zusammenarbeit in einem interprofessionellen und interdisziplinären kollegialen Team
  • Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Im Rahmen des Betriebssportes Nutzung der Sauna/Schwimmbad/Gerätetraining

Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.

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