eine Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich zentrale Aufgaben und Nutzendenbetreuung für SASPF

Bundesverwaltungsamt

Job Description

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet

eine Sachbearbeitung (m/w/d)
für den Bereich zentrale Aufgaben und Nutzendenbetreuung für SASPF

Kennziffer: BVA-2025-001
Bewerbungsfrist: 04.02.2025
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anstellungsart: Unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit
Einstiegsgehalt: 3.757,21 bis 4.334,08 € brutto
Laufbahn: Gehobener Dienst
Bewertung: E 9c TVöD / A 9g - A 11 BBesO
Ort: Strausberg

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Als zentraler Dienstleister des Bundes nimmt das BVA mit rund 6.000 Beschäftigten an 23 Standorten mehr als 150 Aufgaben wahr.

Ihr künftiges Referat ist zuständig für die Berechnung und Zahlbarmachung des Entgelts für die Tarifbeschäftigten,
Auszubildenden, Praktikantinnen/Praktikanten und außertariflichen Arbeitnehmenden der Bundeswehr und anderer
Bundesbehörden, für die Erhebung, Abführung und Erstattung von Steuern, Sozialversicherungs- und
Zusatzversorgungsbeiträgen sowie für die Erstellung der hierzu erforderlichen Meldungen/Bescheinigungen und für
die Abführung nicht gesetzlicher Abzüge (z.B. zur Vermögensbildung).


  • Bearbeitung von Grundsatzanfragen, Einzelfällen mit komplizierter Sach- und Rechtslage sowie referatsinternen Verfahrensangelegenheiten im Bereich der Entgeltabrechnung
  • Auswertung und Aufbereitung von gesetzlichen und tariflichen Änderungen (z.B. Erlasse, Rundschreiben, Verfügungen etc.)
  • Koordination und Steuerung der vorschrifts-, sach- und fristgebundenen Abläufe innerhalb des Referates
  • Unterstützung der Nutzerinnen/Nutzer der Abrechnungssysteme sowie die Koordinierung und Überwachung der verfahrensbezogenen Abläufe, Sicherstellung der termingerechten Zahlung (Zahltage) und Pflege der abrechnungsrelevanten Datenbestände
  • Unterstützung bei der Programmpflege, Administration sowie der Ausbildung von neuem Personal für das SAP-System

Voraussetzungen:

  • Sie verfügen vorzugsweise über eine der folgenden Qualifikationen:
    • einen akkreditierten rechts-, verwaltungs- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss (min. Bachelor) oder
    • einen Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt oder
    • einen erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst bzw. ein erfolgreich abgeschlossenes Aufstiegsverfahren für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und sind Beamtin/ Beamter bis A 11 BBesO oder
  • Sie haben alternativ einen akkreditierten Studienabschluss (min. Bachelor) einer anderen Fachrichtung z.B. aus den Bereichen Sozial-, Politik-, Bildungs- oder Medienwissenschaften
  • Sie besitzen die Bereitschaft, sich im Rahmen der Tätigkeit mit Gender- und Diversitätskompetenz zu befassen
  • Sie priorisieren anfallende Aufgaben und erledigen Ihre Arbeit auch in Belastungssituationen zuverlässig und effizient
  • Sie treffen Entscheidungen und übernehmen Verantwortung für diese
  • Sie erarbeiten auch in angespannten Situationen konstruktive Lösungen
  • Sie haben ein hohes Verantwortungsbewusstsein, gute konzeptionelle Fähigkeiten und zeichnen sich durch Eigeninitiative aus

von Vorteil:

  • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
  • Kenntnisse im Bereich des Personalkostenabrechnungssystem SASPF
  • Kenntnisse bzw. Berufserfahrung in der Anwendung von Tarif-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungsrech

  • Bis zu 60% Homeoffice möglich
  • Keine Kernarbeitszeit, Gleitzeit von 6-21 Uhr
  • Erstattung von Umzugskosten
  • Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
  • Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus (z. B. Sportgruppen)
  • DeutschlandJobTicket mit Arbeitgeberzuschuss
  • Ausgleichszulage nach § 19b BBesG für Landesbeamtinnen/ Landesbeamte zur Angleichung einer etwaigen Differenz zum früheren Grundgehalt
  • Zulagen-/ Prämienzahlung zur Personalgewinnung gemäß § 16 Abs. 6 TVöD bzw. § 43 BBesG bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich
  • Möglichkeit der späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen
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