Job Description
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet
eine Sachbearbeitung (m/w/d)
für den Bereich zentrale Aufgaben und Nutzendenbetreuung für SASPF
Kennziffer: BVA-2025-008
Bewerbungsfrist: 06.02.2025
Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Anstellungsart: Unbefristet in Vollzeit oder Teilzeit
Einstiegsgehalt: 3.757,21 bis 4.334,08 € brutto
Laufbahn: Gehobener Dienst
Bewertung: E 9c TVöD / A 9g - A 11 BBesO
Ort: Köln
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) entwickelt und betreibt bedeutende Verfahren für die öffentliche Sicherheit. Es ist eine Kommunikations- und Serviceschnittstelle für den Austausch von Informationen zwischen einer großen Zahl von Beteiligten und unterstützt die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder mit zahlreichen Dienstleistungen. Das BVA verantwortet den Betrieb des Ausländerzentralregisters (AZR), erteilt Auskünfte und übernimmt zahlreiche Aufgaben der Datenverarbeitung & -pflege im Kontext Erstregistrierung, Asyl & Aufenthalt. Dabei berät das BVA das BAMF und das BMI zu technischen und fachlichen Fragestellungen.
Verstärken Sie unsere Teams und leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Sicherheit in unserem Land. Wir sind ein motiviertes und aufgeschlossenes Team, in dem alle an einem Strang ziehen und sich gegenseitig unterstützen.
- Steuerung und Koordination des Sachgebiets „Vorgangsverwaltung, Datenpflege“ in Zusammenarbeit mit der Referatsleitung, unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsbelastung und von Priorisierungserfordernissen
- Sicherstellung der kontinuierlichen Einarbeitung und Qualifizierung des Personals
- Koordination der Aufgaben und Einsatzplanung sowie Durchführung fachlicher Personalgespräche zu Arbeitsaufkommen, Herausforderungen und Fortbildungsbedarfen im Sachgebiet
- Fortentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität im (AZR), Bearbeitung grundlegender Sachgebietsangelegenheiten in Abstimmung mit Entscheidungsträgern sowie konstante Optimierung von Prozessen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben
- Durchführung konzeptioneller Teilaufgaben in Zusammenarbeit mit der fachlichen AZR-Verfahrensentwicklung: Definition von Anforderungen für Fachverfahren und Entwicklung von Verarbeitungsregeln sowie Testen und Bewerten technischer Hilfsmittel
- Beurteilung technischer Änderungen der Verfahrensentwicklung und Identifikation von Fehlerquellen bei Nutzern, einschließlich der Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung
Voraussetzungen:
- Sie verfügen vorzugsweise über eine der folgenden Qualifikationen:
- einen akkreditierten rechts-, verwaltungs- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss (min. Bachelor) oder
- einen Abschluss zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt oder
- einen erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst bzw. ein erfolgreich abgeschlossenes Aufstiegsverfahren für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und sind Beamtin/ Beamter bis A 11 BBesO oder
- Sie haben alternativ einen akkreditierten Studienabschluss (min. Bachelor) einer anderen Fachrichtung
- Sie übernehmen aktiv eine Führungsrolle und setzen sich für die Verwirklichung der Gleichstellung sowie für Gender- und Diversitätskompetenz ein
von Vorteil:
- Nachweisbare Berufserfahrung mit informationstechnischen Fachanwendungen / Registern mit Bezug zu Migrationsthemen (z. B. lokale ausländerbehördliche Verfahren) idealerweise mit unterstützenden Tools wie Jira
- Nachweisbare Berufserfahrung im Umgang mit nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen im Bereich Migration & Asyl
- Nachweisbare Kenntnisse der Portalanwendungen des BVAs, insbesondere des Ausländerzentralregisters oder im Erstregistrierungskontext
- Arbeitserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- Bis zu 80% Homeoffice möglich
- Keine Kernarbeitszeit, Gleitzeit von 6-21 Uhr
- Erstattung von Umzugskosten
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
- Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus (z. B. Sportgruppen)
- DeutschlandJobTicket mit Arbeitgeberzuschuss
- Ausgleichszulage nach § 19b BBesG für Landesbeamtinnen/ Landesbeamte zur Angleichung einer etwaigen Differenz zum früheren Grundgehalt
- Zulagen-/ Prämienzahlung zur Personalgewinnung gemäß § 16 Abs. 6 TVöD bzw. § 43 BBesG bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich
- Möglichkeit der späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen