Leitung (m/w/d) der Gesundheitsverwaltung

Regierung von Oberbayern

Job Description

Oberbayern mitgestalten

Der Öffentliche Gesund­heits­dienst (ÖGD) ist neben der am­bu­lanten und sta­tio­nären Patienten­ver­sorgung die „dritte Säule“ und damit ein tragendes Element des Ge­sund­heits­wesens in Bayern. Ge­sund­heits­schutz, Prä­vention und Ge­sund­heits­förderung gehören zu seinen wichtigsten Auf­gaben. Ärztinnen und Ärzte an den Ge­sund­heits­ämtern der je­weiligen Land­rats­ämter tragen mit ihrem ver­ant­wor­tungs­vollen Einsatz ent­scheidend zum Schutz und zur Ver­besserung der Gesund­heit der Be­völkerung bei.

Die Regierung von Ober­bayern sucht zum nächst­­möglichen Zeit­punkt eine

Leitung (m/w/d) der Gesundheitsverwaltung
am Landratsamt Berchtesgadener Land


  • Fachliche und personelle Leitung, Koordination und fach­liche Super­vision aller Auf­gaben­be­reiche des Ge­sund­heits­amtes und dessen multi­professionalem Team aus Ärztinnen und Ärzten, Sozial­päda­go­ginnen und Sozial­pä­da­go­gen, Hygiene­kontrolleurinnen und Hygiene­kontrolleuren, Fach­kräften für Sozial­medizin sowie Ver­waltungs­personal
  • Das Aufgaben­gebiet des Ge­sund­heits­amtes umfasst u. a. folgende Bereiche:
    • Sozial­medizin und ärztliche Be­gut­achtungen (beispiels­weise Ein­stellungs- oder Dienst­fähigkeits­unter­suchungen)
    • Kinder- und Jugend­medizin, ein­schließ­lich schul­ärztlicher Tätig­keiten (ins­be­sondere schul­ärztliche Unter­suchungen im Rahmen der Schul­ein­gangs­unter­suchungen)
    • Hygiene­beratung und -aufsicht (ein­schließ­lich Be­gehungen) in me­di­zi­ni­schen, pfle­gerischen Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen (beispiels­weise Kinder­tages­stätten und Schulen) und sonstigen Ein­rich­tungen
    • Infektions­schutz, inklusive Tuberkulose­für­sorge (ins­be­sondere Ein­dämmung und Ver­hin­de­rung der Aus­brei­tung von In­fek­tions­krank­heiten)

  • Abgeschlossenes Studium der Human­medizin und Approbation als Arzt (m/w/d)
  • Abgeschlossene Fach­arzt­quali­fi­ka­tion für das Öffent­liche Ge­sund­heits­wesen oder die Bereit­schaft, die Weiter­bildung zum nächst­möglichen Zeit­punkt zu ab­solvieren
  • Eine Promotion ist wünschens­wert, aber keine Ein­stellungs­voraus­setzung
  • Idealer­weise Berufs­er­fahrung im Öffent­lichen Ge­sund­heits­dienst, Per­sonal­führungs- und So­zial­kom­pe­tenz sowie Er­fahrungen in der Führung

  • Die Tätigkeit erfolgt, soweit die Voraus­setzungen vor­liegen, im Beamten­ver­hältnis oder in einem un­be­fristeten Arbeits­ver­hält­nis mit allen Leistungen gemäß dem Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV‑L); nähere In­for­ma­tio­nen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Die Funktion der Leitung der Ge­sund­heits­ver­waltung ist für Beamte (m/w/d) ent­wick­lungs­fähig bis zur Be­soldungs­gruppe A 15 mit Amts­zulage BayBesG; gegebenen­falls kann ein Zu­schlag nach dem BayBesG in Ab­hängig­keit vom Einzel­fall in Höhe von bis zu 500 Euro gewährt werden
  • Für Tarif­be­schäftigte mit ab­ge­schlos­se­ner Weiter­bildung zum Fach­arzt (m/w/d) für das Öffent­liche Ge­sund­heits­wesen richtet sich die Ver­gütung nach Ent­gelt­gruppe 15 TV‑L zzgl. einer außer­tarif­lichen Zulage in Höhe von 200 Euro monatlich; bis zum Vor­liegen dieser Fach­arzt­an­erkennung und der end­gültigen Über­tragung der Funktion erfolgt die Ein­gruppierung in Ent­gelt­gruppe 14 TV‑L mit Ge­währung von Zulagen in Höhe des Unter­schieds­betrags zu Ent­gelt­gruppe 15 TV‑L und von 100 Euro monatlich; zusätz­lich kann die Ge­währung einer über­tarif­lichen Fach­kräfte­zu­lage von bis zu 1.000 Euro (ab­hängig von der bis­herigen Berufs­er­fahrung) in Be­tracht kommen
  • Die Über­nahme in ein Beamten­ver­hält­nis kann in Aussicht ge­stellt werden, sofern die beamten­recht­lichen Voraus­setzungen erfüllt sind

Die Voll­zeit­stelle ist grund­sätzlich teil­zeit­fähig, sofern durch Job­sharing die ganz­tätige Wahr­nehmung der Aufgabe ge­sichert ist.

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