Job Description
Oberbayern mitgestalten
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung die „dritte Säule“ und damit ein tragendes Element des Gesundheitswesens in Bayern. Gesundheitsschutz, Prävention und Gesundheitsförderung gehören zu seinen wichtigsten Aufgaben. Ärztinnen und Ärzte an den Gesundheitsämtern der jeweiligen Landratsämter tragen mit ihrem verantwortungsvollen Einsatz entscheidend zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung bei.
Die Regierung von Oberbayern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung (m/w/d) der Gesundheitsverwaltung
am Landratsamt Berchtesgadener Land
- Fachliche und personelle Leitung, Koordination und fachliche Supervision aller Aufgabenbereiche des Gesundheitsamtes und dessen multiprofessionalem Team aus Ärztinnen und Ärzten, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren, Fachkräften für Sozialmedizin sowie Verwaltungspersonal
- Das Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes umfasst u. a. folgende Bereiche:
- Sozialmedizin und ärztliche Begutachtungen (beispielsweise Einstellungs- oder Dienstfähigkeitsuntersuchungen)
- Kinder- und Jugendmedizin, einschließlich schulärztlicher Tätigkeiten (insbesondere schulärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen)
- Hygieneberatung und -aufsicht (einschließlich Begehungen) in medizinischen, pflegerischen Gemeinschaftseinrichtungen (beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen) und sonstigen Einrichtungen
- Infektionsschutz, inklusive Tuberkulosefürsorge (insbesondere Eindämmung und Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten)
- Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Approbation als Arzt (m/w/d)
- Abgeschlossene Facharztqualifikation für das Öffentliche Gesundheitswesen oder die Bereitschaft, die Weiterbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu absolvieren
- Eine Promotion ist wünschenswert, aber keine Einstellungsvoraussetzung
- Idealerweise Berufserfahrung im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Personalführungs- und Sozialkompetenz sowie Erfahrungen in der Führung
- Die Tätigkeit erfolgt, soweit die Voraussetzungen vorliegen, im Beamtenverhältnis oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit allen Leistungen gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L); nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
- Die Funktion der Leitung der Gesundheitsverwaltung ist für Beamte (m/w/d) entwicklungsfähig bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage BayBesG; gegebenenfalls kann ein Zuschlag nach dem BayBesG in Abhängigkeit vom Einzelfall in Höhe von bis zu 500 Euro gewährt werden
- Für Tarifbeschäftigte mit abgeschlossener Weiterbildung zum Facharzt (m/w/d) für das Öffentliche Gesundheitswesen richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 15 TV‑L zzgl. einer außertariflichen Zulage in Höhe von 200 Euro monatlich; bis zum Vorliegen dieser Facharztanerkennung und der endgültigen Übertragung der Funktion erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 14 TV‑L mit Gewährung von Zulagen in Höhe des Unterschiedsbetrags zu Entgeltgruppe 15 TV‑L und von 100 Euro monatlich; zusätzlich kann die Gewährung einer übertariflichen Fachkräftezulage von bis zu 1.000 Euro (abhängig von der bisherigen Berufserfahrung) in Betracht kommen
- Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis kann in Aussicht gestellt werden, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztätige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist.
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