Job Description
Die Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen QualitätsSicherung in der medizinischen Versorgung (LAGN QSmV) sucht für ihre Geschäftsstelle für die Datengestützte einrichtungsübergreifende (ambulant/stationär) Qualitätssicherung in Trägerschaft der Krankenkassen in Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Geschäftsführer (m/w/d)
Sie übernehmen die fachliche und organisatorische Leitung sowie die Finanzverantwortung der Geschäftsstelle. Hierzu gehören neben Beratung der Leistungserbringer zu den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung gemäß Richtlinie des G-BA die Vorbereitungen zur Beschlussfassung des Lenkungsgremiums, Unterstützung bei Fachgesprächen und Begehungen, Erstellen von Berichten, Übernahme von Aufgaben im Rahmen weiterer Richtlinien des G-BA und Personalverantwortung. Sie repräsentieren die Geschäftsstelle gegenüber Vertragspartnern, Leistungserbringern, Institutionen sowie Verbänden der Bundes- und Landesebene.
- Abgeschlossenes Studium der Gesundheitsökonomie, Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Medizin oder ein vergleichbarer Abschluss
- Fundierte Kenntnisse des deutschen Gesundheitswesens
- Ausgeprägte analytische Fähigkeiten, sowie empirische Kenntnisse und ein allgemein sicheres Zahlenverständnis
- Gremienkompetenz, sowie sehr gute Kommunikations- und Präsentationsfähigkeiten
- Hohe Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit
- betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die wirtschaftliche Verantwortung der Geschäftsstelle
- Kompetenz zur Führung eines Teams mit 12 Mitarbeitenden
- Wünschenswert sind Erfahrungen in der Anwendung von G-BA-Richtlinien
Wir bieten Ihnen ein herausforderndes Aufgabenfeld in einem sehr motivierten Team mit hoher Verantwortung im spannenden Bereich der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen in Anlehnung an den TVöD und wird durch eine Zusatzversorgung ergänzt.
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