Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker (m/w/d)

Job Description

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Das BSH. Schifffahrt. Klima. Daten. Und viel Meer.

Insgesamt engagieren sich 1000 Beschäftigte in über 100 unterschiedlichen Berufen an den Standorten in Hamburg und Rostock sowie auf fünf Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen. Wir unterstützen die Schifffahrt, fördern eine nachhaltige Meeresnutzung und schützen die Meeresumwelt und damit das Klima für die kommenden Generationen.

Nehmen Sie Kurs auf Ihren Traumjob und kommen zu uns an Bord!

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist Teil eines 357.582 km² großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten. Mehr unter http://www.damit-alles-läuft.de

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung „Nautische Hydrographie“, Unterabteilung „Reederei“ auf dem Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff (VWFS) „Atair“ und in der Allgemeinen Reserve der Schiffe, unbefristet, eine/einen

Schiffsmechanikerin / Schiffsmechaniker (m/w/d)

Das Einsatzgebiet ist Nord- und Ostsee sowie Nordatlantik.

Der Dienstort ist Hamburg.

Referenzcode der Ausschreibung 20250118_9339


  • Instandsetzung, Wartung und Pflege des Schiffes und aller Einrichtungen
  • Bedienung von Winden und Handhabung von Festmacherleinen
  • Wahrnehmung des See- und Hafenwachdienstes, Steuern des Schiffes oder Bootes nach Anweisung
  • Arbeiten im Maschinenbereich nach Anweisung/Einteilung durch LTO
  • Arbeiten an Deck im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten bzw. beim Einholen oder Ausbringen von Auslegungen oder wissenschaftlichen Geräten

Das sollten Sie unbedingt mitbringen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Schiffsmechanikerin oder Schiffsmechaniker oder einem verwandten Beruf (z. B. Matrosin oder Matrose)
  • Wachbefähigung Brücke nach A-II/4 des STCW-Codes
  • Nachweis über die Befähigung nach VI/1 der Anlage zum STCW-Übereinkommen (Sicherheitsgrundausbildung)
  • Nachweis über die Befähigung nach VI/2 der Anlage zum STCW-Übereinkommen (Rettungsbootsmann)
  • Gültige Seediensttauglichkeit nach I/9 der Anlage zum STCW-Übereinkommen für den Dienstzweig Deck
  • Deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe B1 (GER) (werden im Auswahlgespräch geprüft)

Die o.g. Kriterien müssen spätestens zum Zeitpunkt der Besetzung erfüllt sein.

Das wäre wünschenswert:

  • Im Rahmen der Fachkenntnisse sind wichtig:
    • Kenntnisse in der küstennahen Fahrt
    • Nachweis über die Fortbildung zum Dienst auf Schiffen die dem IGF-Code unterliegen
    • Fortbildung zum Tauchersignalmann
  • Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse
  • Zeitmanagement und Arbeitsquantität
  • Konfliktfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit

Bitte gehen Sie in Ihrem Motivationsschreiben auf die genannten Fähigkeiten und Kenntnisse ein.


  • Die Einstellung und Eingruppierung erfolgt für Tarifbeschäftigte unbefristet in die Entgeltgruppe 6 TVöD (Bund)
  • Zeiten einschlägiger oder förderlicher Berufserfahrung können bei der Entgelt-Stufenzuordnung berücksichtigt werden
  • Ausgleich für Sonderformen der Arbeit gem. § 8 TVöD (ca. 500 bis 700 €//Monat)
  • Zahlung einer maritimen Stellenzulage von derzeit 136,- Euro/Monat
  • Zahlung eines Zuschusses zum Job-/Deutschlandticket
  • Zahlung eines Zuschusses zu vermögenswirksamen Leistungen i.H. von 6,65 Euro monatlich
  • Jahressonderzahlung in Höhe von 90 v.H. des Monatsentgeltes
  • einen sicheren Arbeitsplatz, größtmögliche Planungssicherheit/ Dienstpläne, gleichmäßige Verteilung der Hafenwachen (Einsatzzeiten i.d.R. 2 Törns a 10 Tage gefolgt von einem Freitörn)
  • Qualifizierte Einarbeitung in einem kompetenten und engagierten Team
  • regulär 30 Tage Jahresurlaub (bei einer Fünftagewoche)
  • zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (VBL) für ein angemessenes Rentenniveau
  • umfangreiche, individuell zugeschnittene Fortbildungsangebote

Tarifbeschäftigte des Bundes werden darauf hingewiesen, dass der Dienstposten während der Erprobung nur vorübergehend übertragen wird und während der Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - eine Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD bezahlt wird.

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