Job Description
Die Botnanger Kinderbetreuung e.V. vereint kompetente Betreuung und Förderung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren. Zur Zeit werden bei uns 58 Kinder aus 41 Familien betreut. Als Eltern-Kind-Initiative investieren wir sehr viel in die Betreuungsqualität unserer Kinder. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen uns daher besonders am Herzen, da sie den Kern dieser Betreuungsqualität ausmachen!
- Du bist zuständig für die pädagogische Betreuung und Förderung der uns anvertrauten Kinder
- Du arbeitest in unserem Elementarpädagogischen Team im Kindergarten, Vorschul- und Krippenbereich
- Du entwickelst gemeinsam mit dem Team die Konzeption weiter und lebst diese im pädagogischen Alltag
- Du gestaltest aktiv den Gruppenalltag
- Du planst und führst Elterngespräche und pflegst den Kontakt zur Elternschaft im Sinne einer Eltern-Kind-Initiative
Das bringst du mit:
- eine abgeschlossene Ausbildung als anerkannte/r Erzieher/in oder einen dieser Ausbildung vergleichbaren Abschluss
- Einfühlungsvermögen und Freude im Umgang mit Kindern und ihren Familien
- Eigeninitiative und Kreativität
- Interesse an der Weiterentwicklung und Umsetzung unseres pädagogischen Konzeptes
- Freude an Kommunikation und die Bereitschaft, sich in einem neuen Team einzubringen
- Du bist ein Teamplayer und nutzt diese Eigenschaft bei der aktiven Teilnahme an Planungen, Teamsitzungen und Besprechungen
Das bieten wir dir:
- eine muntere, neugierige und begeisterungsfähige Kinderschar
- eine attraktive Vergütung nach TVÖD-SuE, Zulage Tarif +, Stuttgart-Zulage sowie VVS-Jobticket und BaV
- flexible Arbeitszeitmodelle
- lebendige Teamarbeit und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- die Umsetzung eigener fachlicher Ideen sowie persönlicher Interessen und Ziele im Rahmen der Konzeptionsarbeit
- eine Mitarbeiter-werben-Mitarbeiter-Prämie
- ein helles, großes Gebäude mit großem Garten an einem Bach gelegen, in unmittelbarer Nähe zur Jugenfarm Botnang und zum Wald
- sehr gute Verkehrsanbindung (direkt an der Haltestelle U2, U9 und Bus 91)