Tandem-Professur Angewandte Informatik – Datenbanken (W1)

Hochschule Fulda

  • Fulda
  • Post Date: 17. January 2025
Job Description

An der Hochschule Fulda studieren ca. 9.000 Studierende in rund 60 Bachelor- und Master-Studien­gängen. In den 8 Fach­bereichen lehren und forschen mehr als 170 Professor*innen, rund die Hälfte davon sind Frauen. Die Hoch­schule Fulda zählt zu den forschungs­stärksten Hoch­schulen für Angewandte Wissen­schaften in Deutschland und besitzt das eigen­ständige Promotions­recht. Insgesamt sind an der Hochschule Fulda ca. 850 Personen beschäftigt. Die Hoch­schule Fulda legt großen Wert auf eine qualitativ hoch­wertige Lehre und eine intensive Betreuung der Studierenden. Sie pflegt intensive Kontakte zu Partner­einrichtungen aus der Region und ist gleich­zeitig stark inter­national ausgerichtet. Die Inter­nationali­sierungs­strategie der Hoch­schule wird zusätzlich durch die Mitglied­schaft in der europäischen Hoch­schul­allianz E³UDRES² verstärkt. Die Hochschule Fulda bietet hervorragende Lern- und Arbeits­bedingungen auf einem attraktiven, modernen und zusammen­hängenden Hochschul­campus und trägt das Prädikat „Gleich­stellungs­starke Hochschule“.

An der Hochschule Fulda besetzen wir zum nächst­möglichen Zeitpunkt im Fachbereich Angewandte Informatik eine

TANDEM-PROFESSUR „ANGEWANDTE INFORMATIK - DATENBANKEN“ (W1)

Die Tandem-Professur gem. § 71 HessHG wird für bis zu 4 Jahre befristet im Umfang jeweils einer halben Stelle (50 %) an der Hochschule Fulda sowie bei einer Praxispartner*in besetzt. Der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt gemäß der LVVO 8 SWS. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Nachwuchswissenschaftler*innen, bei denen die Einstellungsvoraussetzungen des § 68 Abs. 2, 2. HS HessHG noch nicht vorliegen. Die fehlende dreijährige außerhochschulische Berufspraxis wird im Rahmen der Tandem-Professur bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) erworben. Nach Erlangung der Voraussetzungen sowie erfolgreicher Evaluation und bei Vorliegen der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung ist beabsichtigt, die Tandem-Professur in eine reguläre Vollzeit-Professur (W2) zu überführen. Die Evaluation umfasst die gesamte erbrachte Leistung; die Lehre an der Hochschule sowie die geleistete Arbeit bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung.


Aufgaben in der HZD:

  • Aufgabenbearbeitung auf den Plattformen MS-SQL und Oracle in den Bereichen Middleware, Betriebs-, Standard-, Universal- und Kommunikationssoftware
  • Verantwortung für Arbeitspakete
  • Konzeption und Evaluierung von hard- und softwarebasierten IT-Lösungen
  • Integration neuer Betriebs-, Universal- und Standardsoftware
  • Unterstützung von Systementwicklern und Systemanwendern in systemtechnischen Fragen
  • Second-Level-Support oberhalb der Standard-Fälle
  • Definieren und Erstellen von weitgreifenden Systemsicherungsmaßnahmen

Darüber hinaus gehört zu Ihren Aufgabengebieten an der Hochschule Fulda

  • Sie vertreten Lehre (Bachelor/Master) im Bereich der Denomination „Angewandte Informatik - Datenbanken“ auf Deutsch und Englisch
  • Sie wirken an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Fachbereichs in Lehre und Forschung mit

  • Abgeschlossenes einschlägiges informatiknahes Studium
  • Nachgewiesene wissenschaftliche Qualifikation; durch eine Promotion und einschlägige aktuelle Veröffentlichungen
  • Nach Möglichkeit nachgewiesene Fähigkeiten zur Motivation für eine praxisorientierte Lehre und Freude im Umgang mit Studierenden
  • Von Vorteil sind zusätzliche Erfahrungen im Bereich IT-Sicherheit
  • Interesse, weiterführende Praxiserfahrungen parallel zur Lehre an der Hochschule in einer Firma zu sammeln

  • Eine Vernetzung mit unserem Praxispartner Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
  • Eine Hochschule mit attraktivem Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld und eigenständigem Promotionsrecht
  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und einen hohen Praxis- und Anwendungsbezug in Lehre und Forschung
  • Hochschulinterne und hochschulübergreifende Promotionszentren
  • Die Mitarbeit in wissenschaftlichen Zentren und Forschungsverbünden der Hochschule Fulda
  • Moderne technische Ausstattungen und Speziallabore für praxisnahe Lehr- und Lernerfahrungen
  • Eine regionale Verankerung mit internationaler Ausrichtung
  • Eine familienfreundliche Campushochschule mit persönlicher Atmosphäre
  • Vielfältige Hochschulsportangebote sowie weitere Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Umfangreiche Angebote an hochschuldidaktischer Weiterbildung und eine modern ausgestattete Hochschul- und Landesbibliothek

Die Hochschule vertritt ein Konzept der intensiven Betreuung der Studierenden sowie der Vernetzung in der Region und erwartet deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Hochschule.

Voraussetzung für die Berufung nach §§ 68 Abs. 1, 71 HessHG

  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder entsprechend)
  • eine qualifizierte Promotion
  • nachweislich pädagogische Eignung
  • Sie verfügen bereits über 2 Jahre Berufserfahrung mit mind. 50 % Umfang innerhalb des Hochschulbereichs.

Die Vergütung orientiert sich an der Besoldungsgruppe W1 der Anlage II des Hessischen Besoldungsgesetzes. Eine Finanzierung der Tandem-Professur im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 wird angestrebt.

Die Hochschule Fulda setzt sich für Chancengerechtigkeit ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Menschen in all ihrer Vielfalt. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Hochschule Fulda ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehren­amtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungs­unter­lagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Sofern Sie einen Abschluss im Ausland erworben haben, bitten wir Sie, Ihrer Bewerbung zusätzlich die Anerkennung der Zentral­stelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB) über die Gleich­wertigkeit mit einem deutschen Abschluss beizufügen (Langfassung der Zeugnis­bewertung). Nähere Informationen finden Sie hier1.
Die Vorlage der Gleich­wertigkeit ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Bildungs­abschluss in der Datenbank ANABIN explizit aufgeführt wird; dabei muss aus ANABIN hervorgehen, dass der Abschluss von einer anerkannten Hochschule verliehen wurde und der Äquivalenz­klasse „gleich­wertig“ in Bezug auf einen deutschen Bildungs­abschluss zugeordnet ist.

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