Professorin / Professor (m/w/d) für Produktentwicklung

Hochschule Rosenheim

Job Description

Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hoch­schule mit inter­nationalem Renommee. Sie verbindet praxis­nahe Forschung mit innovativer Nachwuchs­förderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesund­heit und Soziales. Das inter­disziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hoch­wertigen Erkenntnis­gewinn und ausge­zeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familien­freundlich­keit und Service­orientierung.

Für die Fakultät Wirtschafts­ingenieur­wesen suchen wir zum 01.09.2025 eine / einen

Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2
für
Produktentwicklung
Kennziffer 2025-104-PROF-WI


  • Kompetenz in der modernen Produkt­entwicklung und mechanischen Konstruktion
  • Kenntnisse im Bereich des Innovations­managements
  • Kenntnisse in der Anwendung und Nutzung moderner IT-gestützter Entwicklungs­prozesse
  • wünschenswert sind Kenntnisse in der Werkstoff­technik
  • praktisches Verständnis der gesamten Wert­schöpfungs­kette eines (produzierenden) Unternehmens
  • Mitarbeit an der Weiter­entwicklung des Lehrgebietes und in der Selbst­verwaltung der Hochschule
  • Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und in der Weiter­bildung
  • Bereitschaft, im zeitlichen Umfang von circa 4 SWS in der Forschung tätig zu werden

Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschul­innovations­gesetzes. Ihr Lehrgebiet beinhaltet dabei auch allgemeine Grundlagen­fächer sowie die Durchführung von englisch­sprachigen Vorlesungen und Praktika.


  • ein abgeschlossenes Hochschul­studium, vorzugs­weise in der Studien­richtung Maschinen­bau, Produktions­technik oder einer vergleichbaren, technischen Fachrichtung
    (Bei ausländischen Hochschul­abschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungs­voraussetzungen im Laufe des Einstellungs­verfahrens zwingend eine Zeugnis­bewertung der ZAB vorzulegen.)
  • die besondere Befähigung zu wissen­schaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
  • didaktische und pädagogische Eignung
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissen­schaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschul­abschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschul­bereichs; der Nachweis der außer­hochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außer­hochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

  • eine anspruchsvolle und eigen­verant­wortliche Tätigkeit in einem kollegialen und innovativen Umfeld
  • vielfältige Weiter- und Fort­bildungs­möglich­keiten
  • verschiedene Angebote, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, z. B. Ferien- und Notfall­betreuung
  • EGYM Wellpass, Massagen für Beschäftigte und betriebliche Vorsorge­untersuchungen
  • attraktive Vergünstigungen, z. B. JobRad, Jobticket und benefits.me
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