Teamleitung Honorar- / Privatabrechnung als Krankheitsvertretung (m/w/d)

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Job Description

Arbeitgeber: RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH
Einsatzort: 71638 Ludwigsburg/Württemberg

RKH Gesundheit - größter kommunaler Anbieter von Gesundheitsleistungen in Baden-Württemberg.

Wir suchen ab sofort für unsere Abteilung Patientenmanagement der RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH in Ludwigsburg eine

Teamleitung Honorar- / Privatabrechnung als Krankheitsvertretung (m/w/d)

_ befristet für max. 12 Monate in Vollzeit 100 %

Unser Leistungsspektrum:
Die Abteilung Patientenmanagement ist Teil des Geschäftsbereich Finanzen und verantwortlich für die Patienten­aufnahmen, Abrechnungen sowie unsere Rezeptionen. Wir wirken zudem wesentlich bei der Planung, Steuerung und Durchführung von Projekten der RKH Gesundheit mit. Jährlich betreuen wir über 250.000 ambulante Patienten und mehr als 90.000 stationäre Patienten.


  • Personalführung von zwei Teams mit insgesamt 18 Mitarbeitenden
  • Sie sind verantwortlich für die Abrechnung von Privatpatienten und der entsprechenden Honorarverteilung
  • Sie setzten Verträge in Abrechnungsworkflows um
  • Mitarbeit in Projekten
  • Direkte Kommunikation mit den äzrtlichen Leistungserbringen
  • Risikomanagement
  • Systempflege im ambulanten Bereich

  • Sie verfügen über einen Bachelor oder Masterabschluss im Gesundheitswesen
  • Neueinsteiger erhalten hier Ihre Chance oder Sie haben schon erste Erfahrungen in der Mitarbeiterführung gesammelt
  • Erste Erfahrungn in der Gesundheitbranche sind von Vorteil
  • Idealerweise kennen Sie sich mit den Tarifwerken EBM, GOÄ und DKG-NT aus
  • Orbiskenntnisse sind von Vorteil
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie Kenntnisse in relevanten Normen und Gesetzen
  • Softskills wie Kommunikationsstärke, Teamgeist, Flexibilität, Selbständigkeit und Reisebereitsschaft innerhalb Baden-Württemberg runden Ihr Profil ab
  • Nachweis der vollständigen Masernimpfung oder der Masernimmunität gemäß Infektionsschutzgesetz
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