Hausmeister (w/m/d)

Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Job Description

Hausmeister (w/m/d)

Arbeitsort: Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Beginn: Nächstmöglich; Bewerbungsschluss: 24.01.2025

Entgeltgruppe: bis Entgeltgruppe 5 TV-L

Beschäftigungsart: Vollzeit

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ist eine Mittel­behörde im dreigliedrigen Verwaltungsaufbau des Finanzressorts. Sie untersteht direkt dem Mini­sterium für Finanzen Baden-Württemberg und führt die Dienst- und Fachaufsicht über die Finanzämter des Bundeslandes.


  • Betreuung der Dienstgebäude der OFD Karlsruhe am Standort Karlsruhe (ohne Landesoberkasse)
  • Verantwortlichkeit für Gebäude, Betrieb und Funktionsfähigkeit aller Einrichtungen in den beiden Dienstgebäuden Moltkestraße 50 und Freydorfstraße 2
  • Ausführen kleiner Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten
  • Betreuung und Kontrolle von externen Firmen und Handwerkern
  • Durchführung von Umzügen innerhalb der beiden Dienstgebäude Moltkestraße 50 und Freydorfstraße 2
  • Beflaggung des Dienstgebäudes Moltkestraße 50
  • Ausstattung der Sitzungssäle
  • Unterstützung der Hausverwaltung

  • Handwerkliches Geschick, Teamfähigkeit und freundliches Auftreten
  • Körperliche Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft
  • Bereitschaft zu Schichtdienst und Rufbereitschaft, Wochenendarbeit im Ausnahmefall
  • Führerschein Klasse B
  • Erfahrung mit handwerklichen Tätigkeiten sind von Vorteil

  • Eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld und einem sympathischen Team
  • Wöchentliche Regelarbeitszeit von 39,5 Stunden
  • Tarifliche Sonderleistungen, z.B. eine Zusatzversorgung als Betriebsrente, Jahressonderzahlung
  • Nachhaltige Mobilität mit dem JobTicket BW und JobBike BW

Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarif­vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV-L. Beim Nachweis einer erfolgreich abge­schlossenen Ausbildung in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbil­dungsdauer von mind. drei Jahren erfolgt die Ein­gruppierung in Entgeltgruppe 5 TV-L Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Berufserfahrung bei der Einreihung in die Erfahrungsstufen zu berücksichtigen.

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