Informatikerin / Informatiker (m/w/d)

Generalzolldirektion

Job Description

Die Generalzolldirektion sucht für den organisatorisch bei der Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ))
in Münster angegliederten
Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
zum nächstmöglichen Termin
eine Informatikerin / einen Informatiker (m/w/d)
für eine hauptamtliche Lehrtätigkeit im höheren Dienst (Besoldungsgruppe A13h / A14).

Im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik werden Studierende insbesondere in den Themenbereichen Informatik, Verwaltungsmanagement sowie Allgemeine Verwaltungslehre ausgebildet, um die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen. Wir bilden Beamtinnen und Beamte für den gehobenen Dienst aus, damit sie die fachlichen Anforderungen an eine digitale Verwaltung analysieren und in gesetzeskonforme sowie bürger- und unternehmensfreundliche Lösungen umzusetzen können. Die fachtheoretische Ausbildung findet am Fachbereich Finanzen in Münster statt, der bei der Direktion IX der Generalzolldirektion angegliedert ist.


Sie sind mit der Lehre sowie den lehrimmanenten Tätigkeiten im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik betraut. Diese Tätigkeit umfasst insbesondere

  • das Vorbereiten, Halten und Nachbereiten von Vorlesungen in den Unterrichtsfächern der Informatik: z. B. Mathematik, Datenbanken, Programmierung (Java, JavaScript oder Python), Softwareengineering, Informations- und IT-Sicherheit sowie Netzwerk- und Virtualisierungstechnologien,
  • das Erstellen und Bewerten von Klausuren, die Betreuung von Abschlussarbeiten sowie die Abnahme anderer Prüfungsleistungen,
  • Unterstützung bei der inhaltlichen Weiterentwicklung des Studiengangs,
  • die Aktualisierung vorhandener sowie die Entwicklung neuer, auch digitaler Lehr- und Lern-Formate und -Materialien.

Zunächst ist eine Verwendung beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum mit Lehrauftrag und einem mehrmonatigen Lehrtraining am Fachbereich Finanzen vorgesehen. Bei entsprechender Leistung und Eignung sowie Vorliegen der Voraussetzungen nach § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung vom 21.08.2018 (GMBl. 2018 S. 662) ist die Bestellung zur/m hauptamtlich Lehrenden am Fachbereich Finanzen möglich.


  • abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) im Bereich Informatik, Verwaltungsinformatik oder einem vergleichbaren Bereich,
  • Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und
  • jederzeit Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.

Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien wünschenswert und werden bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt:

  • Lehrerfahrung in der Aus- und / oder Fortbildung in den zu lehrenden Themengebieten,
  • fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den zu lehrenden Themengebieten,
  • selbstverständlicher Umgang mit digitalen Technologien und Diensten,
  • Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell mit neuen Themen vertraut zu machen,
  • Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammen zu arbeiten und sich kontinuierlich weiter zu entwickeln,
  • Bereitschaft zur Teilnahme an hochschul-didaktischen Fortbildungen,
  • hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule,
  • hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung.

Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Es wird daher die Bereitschaft erwartet, durch regelmäßige Praxiseinsätze in der Bundesverwaltung die notwendige praktische Berufserfahrung zu erwerben bzw. zu erhalten und zu vertiefen. Bei Bedarf soll auch die Durchführung von Veranstaltungen zu verwandten Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.


  • ein sehr motiviertes, interdisziplinäres Team,
  • moderne Medienausstattung für Lehrende und Studierende,
  • Wir ermöglichen Ihnen ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Laufbahn des höheren Dienstes mit dem Einstiegsgehalt nach Besoldungsgruppe A 13h und bei erfolgreichem Ablauf der Probezeit die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Einstellung erfolgt bis zur Erfüllung aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen zunächst als Tarifbeschäftigte/r in der Entgeltgruppe E 13 TVöD. Aus anderen Verwaltungen kann eine Übernahme bis zur Besoldungsgruppe A 14 erfolgen. Bewerbungsberechtigt sind auch alle Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes, die über ein abgeschlossenes Studium (Uni-Diplom/Master) der o. g. Fachrichtungen verfügen (§ 24 BLV).

Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum Audit „Beruf und Familie“ zertifiziert. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein besonderes Anliegen. Teilzeitbeschäftigungen sind daher grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen und werden bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe der geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.

Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) in maschinenlesbarer Form auf unserem Rechner bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht bzw. vernichtet, soweit diese im Falle einer Einstellung nicht zur Aufnahme in die Personalakte vorzusehen sind (§ 106 Bundesbeamtengesetz). Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

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