Job Description
Die Komm.ONE ist das größte IT-Dienstleistungsunternehmen für den öffentlichen Sektor in Baden-Württemberg. Wir gestalten als Partner in der Digitalisierung die Zukunft von Kommunen und öffentlicher Verwaltung. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln an sieben Standorten innovative und zukunftssichere IT-Lösungen zum Nutzen von Bürgern und Gesellschaft. Finden auch Sie den perfekten neuen Arbeitsplatz mit der Sicherheit und Attraktivität des öffentlichen Dienstes.
Volljurist für Vergabe- und Vertragsrecht (w/m/d)
(in Heidelberg, Heilbronn oder Karlsruhe)
- Projektleitung in öffentlichen Ausschreibungen
- Juristische Beratung in Ausschreibungs- und Vertragsfragen
- Erstellung von Vergabeunterlagen
- Koordination und Steuerung von Vergabemaßnahmen sowie Veröffentlichung von Auftragsvergaben
- Vergabe und Steuerung von Nachunternehmerleistungen
- Dokumentation und Vergabevermerk
- Kenntnisse in der Arbeitnehmerüberlassung
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (zweites Staatsexamen)
- Möglichst Berufserfahrung im Bereich des öffentlichen Vergabe- und Vertragsrechts, vorzugsweise im IT-Recht
- Strukturiertes und analytisches Vorgehen
- Sehr gute Kenntnisse in der Anwendung von MS Office
- Eine unbefristete und zukunftssichere Einstellung beim größten kommunalen IT-Dienstleister in Baden-Württemberg
- Eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem sympathischen und engagierten Team
- Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigung und Arbeiten an sieben Standorten in Baden-Württemberg
- Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle ohne Kernarbeitszeit inkl. großzügiger Homeoffice Regelung
- Paten-Konzept für eine schnelle und nachhaltige Einarbeitung
- Förderung der beruflichen Weiterentwicklung durch zielorientierte Fortbildungen und gute Aufstiegsmöglichkeiten
- Attraktive betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung sowie leistungsorientierte Bezahlung
- Gesundheitsmanagement, Fitnessprogramm, Fahrradleasing und viele weitere Angebote
- Die Stelle ist nach EG14 TVöD bewertet. Eine entsprechende Eingruppierung ist möglich, sofern die persönlichen & tarifrechtlichen Voraussetzungen vorliegen