Sozialpädagog*in Kinderschutzteam, Amt für Jugend, Familie und Sport, Abteilung „Besondere Soziale Dienste“

Kreis Steinburg

  • Itzehoe
  • Post Date: 20. December 2024
Job Description

Der Kreis Steinburg vereint aufgrund seiner Lage im Südwesten Schleswig-Holsteins die Vorteile des Lebens in der Metropolregion Hamburg und des Lebens im Grünen miteinander. Umgeben von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe und Stör, ist das Kreisgebiet geprägt von der hügeligen Geest- und der saftig grünen Marschlandschaft. Zum Kreis Steinburg mit rund 132.500 Einwohner*innen gehören fünf Städte und 106 Gemeinden. Die Kreisverwaltung mit über 700 Mitarbeiter*innen versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb mit einer innovativen und zukunftsorientierten Verwaltung.

Beim Kreis Steinburg ist im Amt für Jugend, Familie und Sport in der Abteilung „Besondere Soziale Dienste“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (90 % bzw. 35,1 Wochenstunden) als

Sozialpädagog*in Kinderschutzteam
(EG S 14 TVöD-VKA)

zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar, sofern die Stunden am Nachmittag abgedeckt und eine Vollbesetzung der Stundenanteile erreicht wird.

Wir über uns:
Das Kinderschutzteam ist Teil der Abteilung „Besondere Soziale Dienste“ des Amtes für Jugend, Familie und Sport. In der Abteilung sind neben dem Kinderschutzteam die Sachgebiete Pflegekinderdienst, Adoptionen, Jugendhilfe im Strafverfahren, Erziehungsbeistandschaft und im Moment noch die Eingliederungshilfe verortet.
Das Kinderschutzteam hat eine eigene Sachgebietsleitung. Die zzt. 4 Mitarbeitenden sind für den gesamten Kreis Steinburg zuständig. Das kleine Team arbeitet in engem kollegialem Austausch – niemand ist allein!


  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a SGB VIII
  • Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
  • Erarbeitung und Überprüfung von Schutzplänen sowie Einleitung von Schutzmaßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen
  • Durchführung von Hausbesuchen und Zusammenwirken mit den Sorgeberechtigten
  • Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII und Anrufung des Familiengerichts gemäß § 1666 BGB
  • Beratung von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern stehen, gemäß § 8b SGB VIII
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft

Voraussetzung für die Stelle ist

  • ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor) im Bereich Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit in Verbindung mit der staatlichen Anerkennung oder ein vergleichbarer Studienabschluss
  • mehrjährige Berufserfahrung
  • Grundkenntnisse im Familienrecht
  • Fachkenntnisse in der kindlichen Entwicklung
  • ausgeprägte Beratungskompetenz
  • Bereitschaft zu Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst

Für die Bewerbung von Vorteil sind
• Zusatzausbildung zur Kinderschutzfachkraft
• sicheres Auftreten sowie Flexibilität, Konfliktkompetenz und Entscheidungsfreude
• Grundverständnis für Verwaltungsabläufe
• Empathie, Teamgeist, Reflexionsvermögen


  • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice)
  • betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
  • Zuschuss zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Kauf/Leasing von Fahrrädern/E-Bikes, ÖPNV-Ticket)
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