Job Description
Ihre Leidenschaft brennt für Brandschutzthemen und Sie möchten Ihre Expertise in einem angesehenen Unternehmen einbringen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Die Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH ist mit Niederlassungen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen vertreten.
Zur Verstärkung an unseren Standort in Zella-Mehlis suchen wir
engagierte, motivierte Ingenieure/ Fachplaner (m/w/d) Bereich: vorbeugender Brandschutz
die unsere Begeisterung für Brandschutz teilen.
Seit über 30 Jahren ist die Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH bundesweit tätig und spezialisiert sich auf den vorbeugenden Brandschutz, Explosionsschutz sowie Brand- und Explosionsursachenermittlung.
Wir legen großen Wert darauf, effizienten Brandschutz zukunftsorientiert zu gestalten und mit einem ausgewogenen Fokus auf Sicherheit und Wirtschaftlichkeit umzusetzen.
- Beratung unserer Kunden in sämtlichen Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes
- eigenverantwortliche Entwicklung von maßgeschneiderten Brandschutzkonzepten/ Gutachten/ Dokumentation
- Analyse von Gefahrenpotenzialen
- Gewährleistung der Einhaltung aller relevanten Gesetze, Vorschriften und Normen im Bereich Brandschutz
- enge Zusammenarbeit mit Architekten, Bauingenieuren, Behörden und externen Experten, um optimale Lösungen zu erzielen
- ein abgeschlossenes Studium im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Sicherheitstechnik, Sicherheit und Gefahrenabwehr oder eine gleichwertige Qualifikation
- ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein sicherer Umgang mit komplexen Sachverhalten unabdingbar
- sicherer Umgang mit branchenüblicher Software wie z. B. AutoCAD oder ZWCAD und MS Office
- Teamfähigkeit, ausgeprägte Kommunikationsstärke und eigenständige Arbeitsweise
- Führerschein
- Quereinsteiger aus dem Baubereich sind herzlich willkommen
- attraktive Vergütung, die Ihrer Qualifikation und Erfahrung gerecht wird
- in modernes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten
- betriebliche Weiterbildungen
- zusätzliche Urlaubstage an Heiligabend und Silvester
- individuelle Zuwendungen