Job Description
Arbeitgeber: Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Einsatzort: 56130 Bad Ems
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems ist bei der Abteilung 5 - Jugend und Familie - im Referat 52 (Soziale Dienste) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Sozialarbeiter / Sozialpädagoge (m/w/d) in der Jugendgerichtshilfe, EG S12 zu besetzen.
Entgelt / Besoldung: EG S12 TVöD SuE ~49.500,- bis ~67.600,- /€/Jahr
Wochenarbeitszeit: 39 Wochenstunden
Starttermin: nächstmöglich
Die Jugendgerichtshilfe nimmt als neutraler Vertreter der Jugendhilfe von Beginn an am gesamten Verfahren gegen jugendliche und heranwachsende Straftäter teil. Sie informiert das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft über die beschuldigte Person und vermittelt in enger Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen und der betroffenen Person. Sie stellt für das Gericht eine wichtige Entscheidungshilfe dar, da sie als objektiver Dritter in der Hauptverhandlung gehört wird und einen Vorschlag bezüglich einer Entscheidung äußert.
- Beratung u. Begleitung für jugendliche und heranwachsende Straftäter einschließlich der Personensorgeberechtigten während des gesamten Strafverfahrens
- Zusammenarbeit mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Bewährungshelfern
- Kontakt zu den Jugendlichen und Heranwachsenden während des Vollzugs von Urteilen und Beschlüssen
- Exploration der Persönlichkeit und der Lebenswelt der beschuldigten Person
- Geltendmachung der erzieherischen, sozialen und pädagogischen Gesichtspunkte in einem Jugendgerichtshilfebericht
- Vortrag in den jugendgerichtlichen Hauptverhandlungen
- Äußerungen/Vorschläge zu Urteilen und Maßnahmen, die ergriffen werden sollten
- Beschleunigtes Tätigwerden und Berichte in Haftsachen
- Vermittlung und Überwachung von Auflagen und Weisungen (z.B. Sozialdienst, Drogenscreenings, Betreuungshelfer), sowie Einwirkung auf den Jugendlichen/Heranwachsenden zur Erfüllung der Auflagen und Berichterstattung an Gericht und Staatsanwaltschaft bei Nichterfüllen der Auflagen
- Studium in Sozialer Arbeit oder Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Berufseinsteieger (m/w/d)
- Gesetzeskenntnisse, insbesondere im JGG, SGB VIII und StGB
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung nach TVöD für dienstliche Zwecke einzusetzen
ERWARTUNGEN
- Selbständige und an Klienten orientierte Arbeitsweise
- Einfühlungsvermögen
- Verantwortungsbereitschaft und sicheres Auftreten vor den Gerichten und gegenüber anderen Institutionen/Behörden
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute Kenntnisse der gängigen Softwareprogramme
- Bereitschaft, sich in die Software der JGH einzuarbeiten
- Interkulturelle Kompetenz
- Sicherheit im Umgang mit den relevanten Gesetzen