Job Description
Die Hochschule Landshut ist mit sechs Fakultäten und den Studienschwerpunkten Technik, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit und Medien in praxisorientierter Lehre und angewandter Forschung hervorragend etabliert. Sie bildet ca. 4.900 Studierende in 55 Studiengängen aus und beschäftigt derzeit 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das International Office der Hochschule Landshut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n
Mitarbeiter/-in (w/m/d) Koordination und Beratung Studierendenmobilitäten
(Befristet, in Teilzeit)
- Professionelle Beratung bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten der Studierenden sowie von internationalen Studiengruppen und Gästen von Partnerhochschulen
- Administration von Bewerbungen und Stipendienabwicklung innerhalb der Datenbank Mobility-Online
- Unterstützung der Betreuung und Integration von Incoming Studierenden
- Entwicklung und Bereitstellung von Informations- und Marketingmaterialien für die Zielgruppen (Outgoing und Incoming Studierende)
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (idealerweise im Dienstleistungssektor oder Büromanagement)
- Fundierte Kenntnisse in Planung und Administration sowie idealerweise mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich Betreuung und Beratung
- Sicherer Umgang mit MS Office sowie optimalerweise Kenntnisse in IT-Administrationssystemen (SAP, PRIMUSS, Mobility Online, Move On o. ä.)
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift sowie idealerweise eigene interkulturelle Erfahrungen durch Auslandsaufenthalte
- Eine interessante, abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit an einem modern ausgestatteten Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeitsmöglichkeiten an einer familienfreundlichen Hochschule
- Vielfältige Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit (50 %)
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, je nach Qualifikation und persönlicher Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 8 TV-L
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist, können Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern gestanden haben bzw. derzeit stehen (betrifft auch SHK- und WHK-Verträge), nicht berücksichtigt werden.
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