Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für den Betrieb Abfallwirtschaft

Job Description

– Willkommen in unserer modernen, bürgernahen Verwaltung! –

Da arbeiten, wo man auch herrlich leben kann: im Landkreis Harburg – der vom Norden Niedersachsens bis an das südliche Elbufer von Hamburg verläuft und weit bis in die Lüneburger Heide reicht. Die ideale Region für Familien ist ländlich geprägt und verkehrs­technisch gut angebunden.

Über 250.000 Menschen sind hier zu Hause, und es werden immer mehr. Wir als moderne, serviceorientierte Verwaltung mit rund 1.300 Beschäftigten unterstützen sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Und das ist jeden Tag aufs Neue spannend.

Für den Betrieb Abfallwirtschaft suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d)

befristet für 1 Jahr in Teilzeit mit 20 Wochenstunden.

Sie sind Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Kompostplatzes Drage und decken die erweiterten Öffnungszeiten auf allen Müllumschlaganlagen ab.

Die Arbeitszeiten für die erweiterten Öffnungszeiten verteilen sich wie folgt: mittwochs 15.00 – 19.30 Uhr (Wert­stoffannahme Hanstedt), donnerstags 15.00 – 19.30 Uhr (Müllumschlaganlage Nenndorf), freitags 11.30 – 19.30 Uhr (Kompostplatz Tostedt), samstags 7.30 – 16.30 Uhr (Kompostplatz Drage). Sie sind Teil eines festen Teams und werden zu den vorgenannten Zeiten an den entsprechenden Dienstorten gemäß Ihrer max. Wochen­arbeitszeit eingesetzt. Ihr Hauptdienstort ist zu jedem Zeitpunkt der Kompostplatz Drage, Fahrkosten im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeiten werden erstattet.


Sie übernehmen auf den jeweiligen Entsorgungsanlagen die Annahme von Abfällen von privater Kundschaft der Abfallwirtschaft. Zu den Arbeitsaufgaben gehören in erster Linie die Aufsichts- und Einweisungstätigkeiten und das Kassieren von Entsorgungs­gebühren.

Die Tätigkeiten sind verbunden mit:

  • der Kontrolle der eingehenden Wertstoffe und Abfälle
  • der entsprechenden Zuweisung zu einem Entladebereich
  • einer Volumenschätzung für die Abrechnung gemäß Abfall­gebührensatzung
  • dem Kassieren von Entsorgungs­gebühren und dem Herausgeben von entsprechenden Quittungs- und Kassenbelegen
  • dem Erstellen von Tages­abschlüssen
  • dem Einzahlen der eingenommenen Gebühren
  • dem Heraussortieren von Störstoffen sowie sonstige Aufräum- und Pflegearbeiten
  • ggf. dem Aufschieben der Grünabfälle mit dem Radlader (nur Kompostplätze)
  • ggf. dem Verdichten von Kartonagen mittels Radlader (Kompostplätze) oder Bagger (MUA Nenndorf)
  • ggf. der Annahme von Problemabfällen (Drage, Nenndorf)

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • die Bereitschaft zu Fortbildungsmaßnahmen gem. TRGS 520 (Annahme von Problemabfällen) und zur Ersthelferin bzw. zum Ersthelfer
  • die Bereitschaft, den eigenen PKW für Dienstfahrten gegen Fahrkostenerstattung einzusetzen

Das wünschen wir uns:

  • Zuverlässigkeit
  • besondere Geschicklichkeit beim Führen von schweren Bau­maschinen nach ausführlicher Einweisung
  • körperliche Belastbarkeit
  • Kontakt- und Kooperationsfähigkeit
  • Interesse an der Abfallwirtschaft
  • ein freundliches Auftreten gegenüber den Kundinnen und Kunden
  • ein offenes Auftreten gegenüber den Kolleginnen und Kollegen
  • gute Deutschkenntnisse

Die Eingruppierung – vorbehaltlich einer noch ausstehenden Stellen­bewertung – nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst, der den TVöD anwendet, wird die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.

Des Weiteren:

  • eine betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Fahrtkostenerstattung und Tagegeld bei Fahrten zu den Nebendienstorten
  • einen spannenden Arbeitsplatz mit fachlich anspruchsvollen Aufgaben und viel Eigen­verantwortung
  • einen spannenden und vielseitigen Arbeitsplatz in einem motivierten und engagierten Team
  • individuelle Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • unseren umweltfreundlichen Mobilitätsrabatt in Form des HVV-JobTickets
  • arbeitsmedizinische Vorsorge und unterschiedliche Sportangebote
  • Möglichkeit zur Firmenfitness in Kooperation mit Hansefit

Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Der Landkreis verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich begrüßt.

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