Mitarbeiter*in für den Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)

meinestadt.de

  • Ulm
  • Post Date: 21. November 2024
Job Description

Arbeitgeber: Stadt Ulm
Einsatzort: 89073 Ulm

Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.

Wir suchen bei den Bürgerdiensten für das Sachgebiet Sicherheit, Ordnung und Gewerbe zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Mitarbeiter*innen als

Mitarbeiter*in für den Kommunalen Ordnungsdienst (m/w/d)

Vollzeit, unbefristet

Durch regelmäßige Kontrollen und Vollzug der städtischen Polizeiverordnung soll sich das Sicherheitsgefühl und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen, unnötiger Lärm vermieden und der Verunreinigung des öffentlichen Raumes entgegengewirkt werden. Das Aufgabenspektrum überwiegend im Außendienst ist vielfältig.

Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 9a TVöD.


Ihre Aufgaben:

  • Kontrollen im öffentlichen Raum (z. B. Erteilung von Platzverweisen gegenüber Bettlern, Überwachung der Anleinpflicht von Hunde, unerlaubte Plakatierung, Lärm, Müll)
  • Gaststättenkontrollen, Spielhallenkontrollen
  • Jugendschutzkontrollen
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Schreiben von Einsatzberichten und Ordnungswidrigkeitenanzeigen

Die Arbeitszeiten liegen regelmäßig in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden einschließlich sonntags.


Ihr Profil:

  • abgeschlossene Berufsausbildung (vorzugsweise eine Ausbildung im öffentlichen Dienst)
  • eine gute Allgemeinbildung, sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • ein sicheres und bestimmtes Auftreten
  • hohe soziale Kompetenz, Belastbarkeit und Selbstkontrolle
  • Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und eine hohe Stresstoleranz
  • körperliche Fitness (Bereitschaft zur Ablegung des Deutschen Sportabzeichen in Bronze bis zum Einstellungstermin)
  • Bereitschaft, den Umgang mit Pfefferspray und Schlagstock zu lernen und eine Dienstuniform mit schuss- und stichsicherer Weste zu tragen
  • verpflichtende Teilnahme am Lehrgang (mit Abschlussprüfung) "Kommunaler Ordnungsdienst" bei der Verwaltungsschule Baden-Württemberg, unabhängig der vorangegangenen Berufsausbildung
  • Führerschein Klasse B
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