Lebensmittelkontrolleur*in im Veterinäramt Ausbildung 2025 (m/w/d)

meinestadt.de

  • Ulm
  • Post Date: 19. November 2024
Job Description

Arbeitgeber: Stadt Ulm
Einsatzort: 89073 Ulm

Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.

Wir suchen bei der Abteilung Bürgerdienste Veterinäramt der Stadt Ulm zum 01.01.2025 eine*n

Lebensmittelkontrolleur*in im Veterinäramt Ausbildung 2025 (m/w/d)

Vollzeit, Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung besteht aus einer praktischen Ausbildung von 18 Monaten einschließlich eines sechswöchigen Praktikums an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern. Drei jeweils zweimonatige Theorieseminare finden an der AkadVet in Stuttgart statt.

Die Bezahlung erfolgt während der Weiterbildung nach Entgeltgruppe 6 TVöD

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis voraussichtlich in Entgeltgruppe 9 TVöD oder alternativ die Überführung in die Laufbahn des mittleren lebensmitteltechnischen Dienstes.


Ihre Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln
  • Überwachung des Verkehrs von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
  • Durchführung von Betriebskontrollen und Probenahmen
  • Durchführen von Ermittlungen in Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlung zur Anzeige von Straftaten

Ihr Profil:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  1. als Meister oder
  2. mit einer der Meisterprüfung gleichwertigen Qualifikation oder
  3. als Techniker (mit staatlicher Abschlussprüfung)
  4. in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt hat und mindestens eine zweijährige praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet
  • Flexibilität, Teamfähigkeit, ausgeprägte Sozialkompetenz
  • eine hohe Leistungsbereitschaft und selbstständige, eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Bereitschaft zu Außendiensttätigkeiten (Voraussetzung Führerschein Klasse B) auch außerhalb der Regelarbeitszeit
  • Bereitschaft, das privateigene Kraftfahrzeug für dienstliche Zwecke zu nutzen
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