Auszubildender für den Bereich der Lebensmittelüberwachung (m/w/d) oder ausgebildeter Lebensmittelüberwachungsbeamter (m/w/d)

Regierung von Oberbayern

Job Description

Oberbayern mitgestalten

Für das Landratsamt Miesbach suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Auszubildenden für den Bereich der Lebensmittel­überwachung (m/w/d)
für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem Schwer­punkt Technischer Über­wachungs­dienst zum Schutz der Verbraucher mit Einstieg in der 2. Qualifi­kations­ebene

oder einen

bereits ausgebildeten Lebensmittel­überwachungs­beamten (m/w/d)


  • Mithilfe beim Vollzug des Lebensmittelrechts
  • Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosme­tischen Mitteln, Bedarfs­gegenständen und frei­verkäuflichen Arzneimitteln
  • Überwachung von Rückrufen sowie Bearbeitung von Verbraucher­beschwerden
  • Betriebskontrollen vor Ort und Probenahmen
  • Anzeige von Straftaten als Ermittlungspersonen der Staats­anwaltschaft und Ver­fol­gung von Ordnungswidrigkeiten
  • Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Grundzüge des Lebens­mittelrechts und dessen Vollzug

Hinweis: Während der Zeit als Auszubildender (m/w/d) können Sie aus recht­lichen Gründen vorwiegend mit Routine- und Aushilfs­tätig­keiten betraut werden, die nicht zwingend von aus­gebildetem und verbeam­tetem Personal zu erfüllen sind.


  • Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder
  • Staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Techniker­schule) in einer für die Lebens­mittel­überwachung geeigneten Fach­richtung bzw.
  • Bereits erfolgreich abgelegte Qualifi­kations­prüfung in der Fachlaufbahn Natur­wissen­schaft und Technik mit dem Schwer­punkt Tech­nischer Überwachungs­dienst zum Schutz der Verbraucher
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse
  • Führerschein der Klasse B / 3
  • Berufserfahrung im erlernten Lebensmittelberuf oder im tech­nischen Bereich der Lebens­mittel­branche wünschenswert
  • Zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der Ausbildung Art. 23 BayBG noch gewährleistet sein muss („… es darf ins Beamten­verhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat …“)
  • Als bereits ausgebildeter Lebensmittel­überwachungs­beamter (m/w/d):
    • Bestandene Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die zweite Qualifi­kations­ebene der Fachlaufbahn Natur­wissenschaft und Technik mit dem fach­lichen Schwer­punkt tech­nischer Über­wachungs­dienst zum Schutz der Ver­brau­cher bzw. eine ent­sprechende Lauf­bahn­befähigung eines anderen Bundeslandes
    • Erfüllen der weiteren beamtenrechtlichen Voraus­setzungen (u. a. gesund­heitliche Eignung)

  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz am Landrats­amt Miesbach
  • Wertschätzenden Umgang im Kollegen- und Vor­gesetztenkreis
  • Attraktive Sozialleistungen, wie z. B. eine betrieb­liche Altersvorsorge, vermögens­wirksame Leistungen, Ballungsraumzulage für den Verdichtungs­raum München
  • Einen krisen­sicheren Arbeitsplatz
  • Die Einstellung erfolgt während der Zeit als Unter­stützungskraft und der zwei­jäh­ri­gen Aus­bildung in Entgelt­gruppe 5 TV‑L; nach erfolg­reichem Abschluss der Aus­bildung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in Besol­dungs­gruppe A 7; nähere unverbindliche Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für bereits verbeamtete Lebensmittel­überwachungs­beamte (m/w/d) des Freistaats Bayerns ist die Stelle entsprechend Ihrer Qualifi­kation dotiert
  • Für bereits verbeamtete externe Bewerber (m/w/d) kommt die Möglichkeit einer Einstellung / Übernahme bis Besoldungsgruppe A 9 in Betracht
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