Job Description
Arbeitgeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Einsatzort: 38300 Wolfenbüttel
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im Regionalen Geschäftsbereich Wolfenbüttel im Fachbereich „Zentrale Aufgaben“
zum nächstmöglichen Zeitpunkt der
Arbeitsplatz eines Hausmeisters (w/m/d)
- Weiserzeichen: 1383 Z -
Entgeltgruppe 5 TV-L
unbefristet zu besetzen.
Der Dienstort ist Wolfenbüttel.
- Betreuung der allgemeinen Hauseinrichtungen, Neben- und Außenanlagen und des Inventars (Instandhaltungen, Wartungsarbeiten, einfache Reparaturen),
- Gestaltung und Pflege der Außenanlagen der Dienstgebäude,
- Durchführung von Umzügen in den Dienstgebäuden (z.B. Transport von Möbeln, Akten etc.),
- Betreuung der technischen Anlagen (z.B. Heizung) sowie Überwachung von Wartungs- und Prüfungsterminen,
- Überwachung, Einweisung und Kontrolle der Leistungen beauftragter Fachfirmen,
- Überwachung der Verkehrssicherungspflicht innerhalb und außerhalb der Dienstgebäude.
Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.
Ihre fachliche Qualifikation:
- Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren verfügen.
- Handwerkliches Geschick sowie technisches Verständnis werden vorausgesetzt.
- Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich.
- Erfahrungen im Bereich der Hausmeistertätigkeit bei vergleichbaren Objekten sind wünschenswert.
- Ebenso wünschenswert sind Grundlagenkenntnisse im Umgang mit der Arbeitsstättenverordnung sowie mit den Vorschriften der Landesunfallkasse Niedersachsen.
Ihre persönliche Qualifikation:
- Sie sind motiviert und handeln eigenverantwortlich sowie verantwortungsbewusst.
- Sie verfügen über eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit.
- Sie arbeiten strukturiert, organisiert und planen Ihre Arbeitsabläufe vorausschauend.
- Die Bereitschaft zu Diensten außerhalb der üblichen Arbeitszeit (z.B. für Beflaggung) wird vorausgesetzt.
- Ebenso wird die Bereitschaft vorausgesetzt, sich ggf. noch fehlendes Fachwissen durch die Teilnahme an Schulungen bzw. Fortbildungsveranstaltungen anzueignen.