Job Description
Wir sind die Cybersicherheitsbehörde des Bundes. Gemeinsam gestalten wir mit bislang rund 1.600 Beschäftigten eine sichere digitale Zukunft für Deutschland. Durch die rasante Entwicklung der Digitalisierung wächst - neben unseren Aufgaben - auch unser Team auf über 1.700 Mitarbeitende. Hierfür suchen wir engagierte Fachkräfte, die mit uns eine sichere digitale Welt gestalten. Volljuristinnen / Volljuristen (w/m/d) für IT-(Sicherheits) recht, Vertragsrecht, Mitwirkung an Gesetzgebungsvorhaben, Datenschutzrecht oder für die rechtliche Begleitung von Verwaltungs-, Aufsichts- und Bußgeldverfahren (Entgeltgruppe E 13 bis E 14 TVöD bzw. die vergleichbare Besoldungsgruppe gemäß BBesO) unbefristet am Dienstort Bonn Die Rechtsreferate des BSI beraten die Amtsleitung sowie die Fachabteilungen in allen juristischen Fragestellungen. Hierbei begleiten sie auch Gesetzgebungsverfahren mit IT-Sicherheitsbezug. Zudem nehmen die Rechtsreferate die Aufgaben als Widerspruchs- und Bußgeldstelle des BSI wahr und führen die hiermit verbundenen Gerichtsprozesse. Ihre Tätigkeiten sind: Rechtliche Beratung der Fachabteilungen in den Bereichen des Datenschutz-, Vertrags- und IT/IP-Rechts. Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im Bereich Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sowie die Bearbeitung und Koordinierung von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren. Die rechtliche Begleitung von Aufsichts- und Anordnungsverfahren sowie das Führen von Ermittlungsverfahren im Bereich des Rechts der Ordnungswidrigkeiten. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit mehrheitlich nicht juristischen Kolleginnen und Kollegen des BSI . Die Unterstützung im BSI bei der Umsetzung des europäischen und nationalen IT-Sicherheitsrechts. Ihr Profil: Zwei überdurchschnittliche juristische Examen (Summe beider Staatsexamina mind. 13 Punkte). Ausgeprägte IT-Affinität und den Willen zur Gestaltung der IT-Sicherheit in Deutschland. Die Fähigkeit, juristische Sachverhalte und Fragestellungen lösungsorientiert und fachübergreifend in interdisziplinären Teams zu vermitteln. Wünschenswert sind nachgewiesene Kenntnisse in den Bereichen IT-/IP-Recht, (IT-)Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsprozessrecht oder Recht der Ordnungswidrigkeiten Was uns noch wichtig ist: Sie arbeiten gerne strategisch und können Prozesse strukturiert voranbringen. Sie haben ein verbindliches und freundliches Auftreten sowie eine überzeugende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Im Team arbeiten Sie aufgeschlossen, sind kritikfähig und bringen sich kooperativ sowie eigeninitiativ in Ihre Arbeit ein. Das #TeamBSI profitiert von Ihrer entscheidungsfreudigen und zielgerichteten Arbeitsweise. Ihre Motivation lebenslang zu lernen und sich dadurch in Ihren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Ihrem Wissen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sie verfügen über sehr gute deutsche und gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Deutsch mind. C 1). Sie bringen die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen sowie zur Übernahme gelegentlicher, auch mehrtägiger, Dienstreisen - unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - mit. Was wir bieten: Eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe mit gesellschaftlichem Mehrwert bei der Gestaltung einer sicheren digitalen Zukunft Deutschlands. Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben durch flexible Arbeitsgestaltung, die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten sowie Teilzeitarbeit- weitere Infos als FAQ . Eine gezielte Einarbeitung und gute Entwicklungsmöglichkeiten durch Fort- und Weiterbildungsangebote zur persönlichen und fachlichen Qualifikation. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine sofortige Verbeamtung in der Besoldungsgruppe A 13 der Laufbahn des höheren Dienstes gemäß der BBesO. Beamtinnen/Beamte können aus einem bestehenden Beamtenverhältnis können bis zur Besoldungsgruppe A14 übernommen werden. Einen sicheren und krisenfesten Arbeitsplatz, die Perspektive einer Verbeamtung sowie ein vielseitiges Gesundheitsangebot. Eine monatliche BSI-Zulage in Höhe von 200 EUR / 240 EUR. Unterstützung bei den Umzugskosten oder Zahlung von Trennungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen. Ein vergünstigtes Monatsticket für den Personennahverkehr (Job-Ticket) oder alternativ ein vergünstigtes Deutschlandticket. Mehr über uns gibt es auf #TeamBSI und auf unseren sozialen Netzwerken Sie haben Interesse? Dann bewerben Sie sich jetzt im Team BSI bis zum 6. Januar 2025 Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich in der KW 5-7 statt und setzt sich aus einem Assessment-Center mit einem anschließenden Interview zusammen. Ihr Kontakt zu uns: Fragen zur Personalgewinnung: Simone Schmidberger (Personalgewinnung des BSI) unter 0228 99 9582 6017 Fachliche Fragen: Victoria Biedermann (Leiterin K 25 »IT-Sicherheit und Recht«) unter 0160 90378159 oder Herr Dr. Martin Hecheltjen (Leiter K 26 »Rechtliche Begleitung der Verwaltungsverfahren«) unter 0228 99 9582 5097 Fragen zum Bewerbungsmanagementsystem: Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter 0228 99 358 87500 Wissenswertes: Wir als BSI möchten Frauen ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Diversität und geschlechterunabhängige berufliche Gleichstellung sind für uns wichtige Bestandteile der Personalpolitik. Über Bewerbungen von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten, jeden Alters oder Herkunft freuen wir uns. Das BSI sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Ihr Einverständnis zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Diese Sicherheitsüberprüfung darf nicht zum Ergebnis haben, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht ( § 14 SÜG ). Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Weitere Informationen dazu finden Sie hier . Für uns hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Wir möchten, dass Sie wissen, wann welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden. Das BSI hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Unsere detaillierten Datenschutzbedingungen finden Sie hier .
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