Job Description
Ob Ministerien oder Krankenhäuser, Kasernen oder militärische Flughäfen, Forschungsbauten für Universitäten und Hochschulen, Spezialimmobilien für Polizei und Justiz oder der Erhalt von Burgen und Schlössern: Wir sind die Bau- und Immobilienexperten für das Land Rheinland-Pfalz. Unsere rund 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen und optimieren ein umfangreiches Immobilienportfolio. An landesweit acht Standorten setzen wir Bau- und Sanierungsprojekte für das Land, den Bund, die NATO und die US-Gaststreitkräfte um. Gestalten Sie mit uns Ihr Land – wir bauen auf Sie!
Verstärken Sie unsere Zentrale in Mainz in der Sparte Grundsatz Bau zum nächstmöglichen Zeitpunkt als:
Architekt / Ingenieur als Koordinator für baufachlichen Grundsatz (m/w/d)
Befristet für ein Jahr (Option auf Verlängerung); Vollzeit
Bearbeitung von niederlassungsübergreifenden baufachlichen Grundsatzthemen und Anfragen aus dem öffentlichen Bereich sowie die Vereinheitlichung und Optimierung von Teilprozessen der Bauverfahren gemäß RLBau / LBB interner Vorgaben, insbesondere:
- Projektübergreifende Konzeption, Optimierung und Umsetzung baufachlicher Grundsätze im staatlichen Hochbau
- Beachtung von fachspezifischen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Verfahren (RLBau) sowie LBB internen Vorgaben
- Koordination und Pflege des baufachlichen Wissensmanagements
- Umsetzung von praxisgerechten Regelungen im Kontext der Klima- und Nachhaltigkeitsziele des Landesbetrieb LBB
- Wirtschaftliches Bauen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Architektur / Bauingenieurwesen oder erfolgreich abgeschlossene Laufbahnprüfung für das 4. Einstiegsamt, Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik
- Mehrjährige Berufserfahrung und Fachkenntnisse im öffentlichen Hochbau
- Kenntnisse der Verwaltungsverfahren sowie Fachkenntnisse der einschlägigen Regelwerke
- Kenntnisse und Interesse an Transformationsprozessen
- Fähigkeit, komplexe Themen zu analysieren und verständlich sowie anschaulich zu vermitteln
- Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft sowie Planungs-, Organisations- und Konfliktfähigkeit
- Work-Life-Balance: durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice
- Umfassendes Onboarding: durch Einführungsseminare z. B. zu Grundlagen des öffentlichen Bauens
- Weiterbildung: vielfältige Angebote zur Vertiefung von Fach- und Methodenkompetenzen
- Weiterentwicklung: vielseitige Karriereperspektiven und Möglichkeiten für den Wechsel in andere Aufgabenbereiche
- Absicherung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit betrieblicher Altersvorsorge
- Vergütung: je nach Qualifikation von Entgeltgruppe 13 bis 14 TV-L (Einstiegsgehalt 54.700 € bis 66.158 € brutto/Jahr) bzw. A 13 bis A 14 LBesG (sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen)
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und familiäre Aufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und weitreichende Gleitzeitregelungen, gewährleisten wir, im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten. Eine Reduzierung der Regelarbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen bei der ausgeschriebenen Position im Rahmen der dienstlichen und organisatorischen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
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