Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) gemäß § 7 KiTaG

Job Description

Unser dreigruppiger katholischer Kinder­garten St. Barbara, Rosensteinstraße 83 in 73540 Lautern, bietet Betreuung für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schul­eintritt an.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
gemäß § 7 KiTaG
mit einem Beschäftigungsumfang von 40–100 %


  • Mitverantwortung für die Umsetzung und Weiter­entwicklung des pädagogischen Konzeptes gemäß Orientierungs­plan, Rottenburger Kinder­gartenplan und Träger­leitbild mit religions­pädagogischen Leitlinien
  • Personalverantwortung: Anleitung von Auszubildenden
  • Mitverantwortung für die Betriebs­führung im Sinne eines reibungslosen Betriebs­ablaufs mit Einhaltung der Vorschriften zur Aufsichtspflicht
  • Kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern, der Kirchen­gemeinde, dem Träger und anderen Einrichtungen des Trägers sowie dem kommunalen Partner

  • Pädagogische Ausbildung oder pädagogisches Studium gemäß § 7 KiTaG, gerne mit Berufs­erfahrung

Wir erwarten:

  • Teamfähigkeit, Innovationsfreude und Loyalität
  • Aus- bzw. Fortbildung zum Orientierungsplan
  • Engagement bei der Umsetzung des Orientierungs­planes unter Beachtung unseres Leitbildes und pädagogisches Arbeiten nach dem „Situations­orientierten Ansatz“
  • Fortbildung bzw. Erfahrung in sowie Interesse an der Arbeit mit unter drei­jährigen Kindern und Schulkindern
  • Bereitschaft zur kooperativen Zusammen­arbeit mit den Eltern und der Kirchen­gemeinde
  • Kenntnisse und Erfahrung in der Gesprächs­führung, im Qualitäts­management und in der Organisation

  • Eine unbefristete Anstellung
  • Praxisbegleitung durch Fachberatung und Pastoral
  • Neue Verwaltungssoftware und entsprechende technische Ausstattung, wie Tablets, in allen Gruppen
  • Volle Kostenübernahme bei Fort­bildungen
  • Bezahlung derzeit nach AVO-DRS S 8a, Jahres­sonder­zahlung, zusätzliche Alters­versorgung (ZVK), VWL, Zulage und Umwandlungstage
  • Zusätzliche familienfreundliche Sozial­leistungen und Komponenten (Arbeits­befreiung, z. B. bei Übernahme eines Firm- oder Tauf­paten­amtes etc., sowie Ausgleichs­tage und bezahlte Frei­stellung zu besonderen Anlässen)
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