Job Description
Mit rund 43.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegen wir, die Stadt Nettetal, im Herzen des grenzüberschreitenden Naturparks Maas-Schwalm-Nette in attraktiver Lage zwischen den Oberzentren Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und der niederländischen Stadt Venlo. Unsere über 570 Beschäftigten, die sich tagtäglich gemeinsam für die Bürgerinnen und Bürger Nettetals einsetzen und unsere Entwicklung vorantreiben, machen uns stark.
Sie wollen an der Stadtentwicklung der Stadt Nettetal aktiv mitwirken? Dann verstärken Sie das Team des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung und Bauen als
Landschaftsplaner*in (m/w/d)
unbefristet | Vollzeit | EG 11 TVöD
- die landschaftsplanerische und artenschutzrechtliche Begleitung der kommunalen Bauleitplanung einschließlich der Erstellung von Umweltberichten
- die Erarbeitung und Umsetzung von Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen/-maßnahmen und der Festsetzungen in Bebauungsplänen
- die Koordinierung und fachliche Begleitung externer landschaftsplanerischer und artenschutzfachlicher Leistungen
- die Mitarbeit bei der Entwicklung und Implementierung von Klimaschutzstrategien und Klimaanpassungsstrategien in städtebaulichen Planungen
- Abstimmungen mit der (Unteren Naturschutzbehörde) UNB beim Kreis Viersen
- Stellungnahmen zu Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen
- die konzeptionelle Weiterentwicklung und Weiterführung des städtischen Ökokontos
- die Beratung zu und Prüfung von Freiflächen- und Außenanlagenplänen bei der Bauberatung/Baugenehmigung
- Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Studiums der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landespflege, Umweltplanung oder eine vergleichbare Qualifikation.
Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen:
- Grundkenntnisse zum Bauplanungsrecht (BauGB und Baunebenrecht wie zugeordnete Gesetze, Verordnungen, Richtlinien)
- Kenntnisse allgemeine Biologie/Ökologie zur Bestimmung von Biotoptypen und Arten
- anwendungsfähige Kenntnisse zu/in anerkannten Kartier- und Bewertungsverfahren
- selbständige Durchführung von Umweltprüfungen, Erstellen von Umweltberichten (gemäß §§1a und 2a BauGB) bzw. Prüfung der Leistungen externer Dienstleister
- eigenverantwortliche Einstellung bzw. Prüfung von Fachbeiträgen und Begleitplänen (Abstimmung mit der UNB)
- eigenverantwortliche Erstellung bzw. Prüfung von Artenschutzrechtlichen Prüfungen (Abstimmung mit der UNB)
- Beteiligung an der Entwicklung von Leitzielen und –vorgaben, eigenverantwortliche Durchführung von Beratungen und Stellungnahmen
- tarifkonforme Vergütung, Sonderzahlungen, Zusatzversorgung, Fahrrad-Leasing
- beste Bedingungen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
- schnelle Integration in unsere lebendige Teamkultur
- eine langfristige Perspektive mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten
- Social-Intranet per App
- aktive Partizipationsprozesse für Beschäftigte
- ein aktives und nachhaltiges Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Arbeit mit sichtbarem und gesellschaftlichem Mehrwert für die Region