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Regierungspräsidium Karlsruhe

Job Description

Beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist im Referat 84 – Abschiebungshaft – am Dienstort Pforzheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz als

Sozialarbeiter/-in (w/m/d)

befristet für die Dauer von zunächst einem Jahr zu besetzen.

Die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim ist für die Unterbringung und Betreuung ausländischer männlicher vollziehbarer Ausreisepflichtiger während der Zeit ihrer Inhaftierung zuständig.


  • Führung von Zugangsgesprächen
  • Krisen-Prophylaxe und -Intervention
  • Wohngruppenangebote und -aktivitäten
  • Bearbeitung von Angelegenheiten der Sicherstellung von Habe der Untergebrachten
  • Förderung der Beziehung der Untergebrachten zu Angehörigen und anderen nahestehenden Personen
  • Unterstützung der Untergebrachten bei allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, z.B. bei dem Bemühen Ausweispapiere zu beschaffen oder sonstige Angelegenheiten zu regeln
  • Abgabe interner Stellungnahmen
  • Hilfe bei der Vorbereitung der Abschiebung
  • Vermittlung von Kontakten in das Heimatland
  • Kontakt zu externen Beratungsinstitutionen
  • Bearbeiten von Anträgen auf Entlassungsbeihilfe wegen Mittellosigkeit (Handgeld, Reisegeld)

  • Abgeschlossenes Studium im Studiengang Soziale Dienste in der Justiz (B.A.), der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung (B.A.) oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Hohe Motivation, Belastbarkeit, Initiative, Flexibilität und ausgeprägte Leistungsbereitschaft
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Verantwortungsbereitschaft sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu besonders selbstständigem, eigenverantwortlichen Handeln
  • Sicheres und selbstbewusstes Auftreten sowie Kommunikationsfähigkeit
  • Hohe Belastbarkeit und sachbezogenes Durchsetzungsvermögen
  • Verständnis für Menschen aus anderen Kulturkreisen
  • Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
  • Kenntnisse im Ausländerrecht sind von Vorteil

Die Tätigkeit wird bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe S11b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet.

Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Daher können nur Personen berücksichtigt werden, die noch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg standen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte Personen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Neben vielseitigen, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgaben bieten wir attraktive Beschäftigungsbedingungen. Darüber hinaus unterstützen wir Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW sowie einem Fahrradleasing-Angebot mit dem JobBike BW.

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