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meinestadt.de

  • Potsdam
  • Post Date: 25. September 2024
Job Description

Arbeitgeber: Landeshauptstadt Potsdam
Einsatzort: 14469 Potsdam

Potsdam wächst und damit auch die Aufgaben in der Verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration zur befristeten Anstellung nach § 14 Abs. 2 TzBfG für die maximale Dauer von zwei Jahren (maximal bis zum 31.12.2026) in Vollzeit einen/ eine Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin (m/w/d) Wohngeld.

Kennziffer: 394.100.15


  • Beraten der Antragsteller und Antragstellerinnen hinsichtlich der Leistungen nach dem Wohngeldgesetz mit Blick auf die individuellen Lebenslagen, einschließlich der Beratung zu anderen Sozialleistungen
  • Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
  • Antragsannahme und eigenverantwortliche Prüfung auf Vollständigkeit sowie Entscheidung über die Zulässigkeit der Nachweise
  • Individuelle Ermittlung des Zahlbetrages und Bewilligungszeitraumes gem. den Vorschriften des Wohngeldgesetzes sowie angrenzender Gesetze (SGB I und II, SGB X und XII, BAföG, BAB, BKGG, EStG)
  • Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern gemäß SGB II und SGB XII, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsetzen bzw. der Erstattung von Sozialleistungen sowie mit anderen Leistungsträgern nach dem SGB I
  • Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei Veränderungen von Lebenslagen oder Meldungen über den automatisierten Datenabgleich
  • Nachhalten von Rückforderung durch Entscheidungen über Stundungsanträge, Weitergabe der Vorgänge an die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung
  • Einschlägige Berufserfahrungen
  • Kenntnisse im Wohngeldgesetz und Folgebestimmungen einschl. Einkommensteuergesetz wünschenswert
  • Sicherer Umgang mit Gesetzen und Rechtsvorschriften
  • Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Verwaltungsarbeit
  • Ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Dienstleistungskompetenz
  • Verantwortungsbereitschaft und Loyalität
  • Konfliktfähig- und Belastbarkeit

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG Bewerbende (w/m/d), welche bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zur Landeshauptstadt Potsdam gestanden haben, nicht berücksichtigt werden können.

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