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Landeshauptstadt Düsseldorf

Job Description

.... ab 1. Februar 2025

Mitarbeit (m/w/d) im Bereich Sondernutzungen
für die Abteilung Verkehrsregelung im Amt für Verkehrsmanagement

BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) oder EG 9a TVöD

Das Amt für Verkehrsmanagement ist mit zurzeit rund 350 Stellen eines der größten Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf und ist unter anderem verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung von Straßen. Das Sachgebiet 66/5.2 ,,Sondernutzungen‘‘ umfasst dabei die Aufgaben der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Straßenraum sowie die Koordination von Baumaßnahmen.


  • Koordination der Baumaßnahmen, die den öffentlichen Raum betreffen
  • Abstimmung der Baumaßnahmen mit den bauausführenden Firmen und den zu beteiligenden Ämtern (Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, Amt für Verkehrsmanagement, Stadtentwässerungsbetrieb, Garten-, Friedhofs- und Forstamt) und anderen, der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH, der Rheinbahn AG sowie der Polizei
  • Erteilung straßenverkehrsrechtlicher Ausnahmegenehmigungen beziehungsweise Anordnungen gemäß § 45 Absatz 6 Straßenverkehrsordnung (Baustelleneinrichtungsfläche, Container, Leitergerüste et cetera) inklusive Prüfung von und Zustimmung zu Verkehrszeichenplänen
  • Kontrolle der erteilten Genehmigungen und Anordnungen auf Einhaltung der genehmigten Maße und Beschilderung, auch außerhalb der üblichen Dienstzeit (zum Beispiel freitagsabends, samstags und sonntags) und vor Ort an der Baustelle
  • Bearbeitung von Beschwerden
  • Bearbeitung von Kassenangelegenheiten, Kommunikation und Korrespondenz mit der Stadtkasse.

  • Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r
  • Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, des Straßen- und Wegegesetzes NRW und der angrenzenden Rechtsgebiete, zum Beispiel Verwaltungsverfahrensgesetz, Sondernutzungssatzungen beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
  • Konfliktlösungsfähigkeit und Kommunikationsstärke sowie Durchsetzungsvermögen, Initiative sowie sicheres und verbindliches Auftreten
  • hohe Belastbarkeit und ausgeprägtes Engagement, Zuverlässigkeit sowie Selbständigkeit
  • Bereitschaft zu Arbeiten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten
  • uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B.

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

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