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Technische Universität Berlin

  • Berlin
  • Post Date: 13. September 2024
Job Description

Die TU Berlin versteht sich als international renommierte Universität in der deutschen Hauptstadt, im Zentrum Europas. Eine scharfe Profilbildung, herausragende Leistungen in Forschung und Lehre, die Qualifikation von sehr guten Absolventinnen und Absolventen und eine moderne Verwaltung stehen im Mittelpunkt ihres Agierens. Ihr Streben nach Wissensvermehrung und technologischem Fortschritt orientiert sich an den Prinzipien von Exzellenz und Qualität.

Bei der Technischen Universität Berlin ist/sind folgende Stelle/n zu besetzen:

Stellvertretende*r Leiter*in (d/m/w) des Referats für Akademische Selbstverwaltung – BesGr. A 13 bzw. Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen Universitätsverwaltungsrätin*rat BesGr. A 13 / Volljurist*in E 13

Vorbehaltlich des Freiwerdens der Stelle

Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich

Die Einstellung erfolgt abhängig von den persönlichen Voraussetzungen im Beamten- oder Angestelltenverhältnis.

Die Eingruppierung erfolgt in der angegebenen Entgeltgruppe, wenn alle persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Sie sind VOLLJURIST*IN (gern Berufsanfänger*in) und haben keine Lust auf Anzug‑​/Kostüm-Tragen, finden „Gendern“ und Eingehen auf diverse Menschen nicht albern, möchten gern in zentraler, verkehrstechnisch gut angebundener Lage mit guten Lunch-Angeboten arbeiten, finden die Beobachtung politischer Prozesse spannend, können sich vorstellen, die juristische Denke nicht nur in den klassischen Anwendungsfällen einzusetzen, schätzen die Vorteile von flachen Hierarchien und das Arbeiten in einem tollen Team ist Ihnen wichtig.

Dann könnten Sie genau die Person sein, die wir suchen!

Stabsstelle des Kanzlers – Referat für Akademische Selbstverwaltung
Kennziffer: ZUV-415/24 (besetzbar ab sofort / unbefristet / Bewerbungsfristende 11.10.2024)


Als stellvertretende Leitung des Gremienreferats der TU Berlin unterstützen Sie die Referatsleitung bei der Ausübung der Rechtsaufsicht gegenüber den Gremien und Organen der akademischen Selbstverwaltung. Sie beraten in allen dazugehörigen Rechtsfragen, bereiten Stellungnahmen sowie Satzungsentwürfe vor und unterstützen bei der Führung eines großartigen Teams.


  • zwingend erforderlich ist das Assessorexamen (Volljurist*in)
  • sehr gute Deutschkenntnisse, konziser Ausdruck in Wort und Schrift
  • gute Englischkenntnisse

Erwünschte Kompetenzen:

  • die Fähigkeit, strukturell und manchmal auch unkonventionell zu denken und die Ergebnisse in Wort und Schrift knapp und präzise auszudrücken
  • Flexibilität und Teamgeist

Für die Auswahlentscheidung ist bei Beamt*innen eine aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als ein Jahr) erforderlich, ansonsten ist ein Arbeitszeugnis einzureichen. Um eine Einverständniserklärung zur Personalaktenansicht wird gebeten.

Wir weisen darauf hin, dass das ausgeschriebene Amt gemäß § 97 LBG zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen wird. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Bei Tarifbeschäftigten erfolgt die Übertragung der Führungsposition gem. § 31 Abs. 1 TV‑L Berliner Hochschulen für die Dauer von 2 Jahren.

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