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Job Description

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sachgebietsleitung (m/w/d) des Bezirkssozialdienstes

für das Amt für Soziales und Jugend

EG 14 TVöD

Die Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung befasst sich unmittelbar mit dem hochsensiblen und für Kinder und Jugendliche relevanten Themenbereich. Die Leitung ist verantwortlich für die Dienst- und Fachaufsicht über die Bezirkssozialdienste.


  • Leitung des Bezirkssozialdienstes bestehend aus neun Außenstellen mit eigenständigen Leitungen sowie derzeit etwa 170 Mitarbeitenden
  • Verantwortung für die operative Umsetzung der strategischen Ziele hinsichtlich der fachlichen Ausrichtung sowie der Fall- und Kostensteuerung des Sachgebietes
  • Verantwortung für die organisatorische und fachliche Weiterentwicklung des Sachgebiets sowie für die übergreifende Einführung, operative Umsetzung und Sicherstellung von fachlichen Standards
  • Präsentation der Aufgabeninhalte des Sachgebiets in der (Fach-) Öffentlichkeit und in Gremien
  • Beteiligung an der konzeptionellen Arbeit verschiedener Schwerpunktthemen
  • Personalbewirtschaftungsmanagement, Einsatzplanung und Entscheidung für das Sachgebiet.

  • Tarifbeschäftigte mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium Master of Arts Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften beziehungsweise ein Diplomabschluss einer Universität in Soziale Arbeit / Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften.

Sie richtet sich darüber hinaus an:

  • Beschäftigte, mit vergleichbarem Studienabschluss, die zur modularen Qualifizierung oder zum Masterstudium als Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 14 zugelassen sind
  • Tarifbeschäftigte mit Bachelorabschluss Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder staatlich anerkannte/r Diplom Sozialarbeiter*in/ Diplom Sozialarbeiter*in oder Bachelorabschluss in Erziehungswissenschaften und einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung mindestens in EG 11 TVöD beziehungsweise EG S 17 TVöD.

Diese Beschäftigten müssen bereit sein, die berufliche Entwicklung als Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 14 zu absolvieren. Das Stellenbesetzungsverfahren stellt gleichzeitig das Zulassungsverfahren zur beruflichen Entwicklung dar.

Ihr Profil über diese Qualifikation hinaus:

  • langjährige Führungserfahrung
  • hohe persönliche und soziale Kompetenz sowie ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
  • Kenntnisse und Erfahrungen in den Aufgabengebieten der Hilfe zur Erziehung sowie ein ausgeprägtes Verständnis für fachübergreifende Zusammenhänge
  • sicheres und verbindliches Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen und Entscheidungssicherheit
  • Verwaltungskenntnisse und Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgebiete sowie Verständnis für kommunalpolitische Zusammenhänge.

Nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung ist persönliche Voraussetzung für die Eingruppierung ab EG 13 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Mastergrad, Diplom einer Universität) oder eine vergleichbare Qualifikation. Gegebenenfalls ist daher in Einzelfällen nur die Eingruppierung in die darunterliegende Entgeltgruppe möglich.

Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.


  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • mobiles Arbeiten nach einer strukturierten Einarbeitung
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der gültigen Dienstvereinbarungen
  • Möglichkeit der Supervision
  • umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
  • berufliche Entwicklungsperspektiven
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

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