Job nicht gefunden

Regierung von Oberbayern

Job Description

Oberbayern mitgestalten

Für das Landratsamt Starnberg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

ausgebildeten Lebensmittel­überwachungs­beamten (m/w/d) oder eine Unterstützungs­kraft im Bereich der Lebens­mittelüberwachung

bis Frühjahr 2025 mit anschließender Ausbildung zum Lebens­mittel­kontrolleur (m/w/d)

Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem Schwer­punkt Tech­nischer Über­wachungs­dienst zum Schutz der Ver­braucher mit Einstieg in der 2. Quali­fikationsebene


  • Mithilfe beim Vollzug des Lebensmittel­rechts
  • Überwachung des Verkehrs mit Lebens­mitteln, Tabak­erzeug­nissen, kosme­tischen Mitteln, Bedarfs­gegenständen und frei­verkäuflichen Arzneimitteln
  • Überwachung von Rückrufen sowie Bearbeitung von Ver­braucher­beschwerden
  • Betriebskontrollen vor Ort und Probe­nahmen
  • Anzeige von Straftaten als Ermittlungsperson der Staats­anwaltschaft und Ver­fol­gung von Ordnungs­widrigkeiten
  • Aufklärung der Verbrauche­rinnen und Ver­braucher über die Grund­züge des Lebens­mittel­rechts und dessen Vollzug

Hinweis: Während der Zeit als Unterstützungskraft bzw. Auszu­bildender (m/w/d) können Sie aus recht­lichen Gründen vorwie­gend mit Routine- und Aushilfs­tätig­keiten betraut werden, die nicht zwingend von ausge­bildetem und verbeam­tetem Personal zu erfüllen sind.


  • Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder
  • Staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Techniker­schule) in einer für die Lebens­mittel­überwachung geeigneten Fach­richtung bzw.
  • Bereits erfolgreich abgelegte Quali­fikations­prüfung in der Fach­laufbahn Natur­wissen­schaft und Technik mit dem Schwer­punkt Tech­nischer Über­wachungs­dienst zum Schutz der Verbraucher
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse
  • Führerschein der Klasse B / 3
  • Berufserfahrung im erlernten Lebensmittelberuf oder dem tech­nischen Bereich der Lebens­mittel­branche ist wünschens­wert
  • Zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der Aus­bildung Art. 23 BayBG noch gewähr­leistet sein muss („… es darf ins Beamten­verhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat …“)
  • Als bereits ausgebildeter Lebensmittel­überwachungs­beamter (m/w/d):
    • Bestandene Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die 2. Qualifi­kations­ebene der Fachlaufbahn Naturwissen­schaft und Tech­nik mit dem fach­lichen Schwer­punkt tech­nischer Über­wachungs­dienst zum Schutz der Verbraucher bzw. eine ent­sprechende Lauf­bahn­befähi­gung eines anderen Bundeslandes
    • Erfüllen der weiteren beamten­rechtlichen Voraus­setzungen (u.a. gesund­heitliche Eignung)

  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz am Landrats­amt Starnberg
  • Wertschätzenden Umgang im Kollegen- und Vorgesetzten­kreis
  • Attraktive Sozialleistungen, wie z.B. eine betrieb­liche Alters­vorsorge, ver­mögens­wirksame Leis­tungen, Ballungs­raum­zulage für den Ver­dichtungs­raum München
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Die Einstellung erfolgt während der Zeit als Unter­stützungs­kraft und der zwei­jährigen Ausbildung in Entgelt­gruppe 5 TV‑L; nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Übernahme in das Beamten­verhältnis auf Probe in Besol­dungs­gruppe A 7; nähere unver­bind­liche Informationen finden Sie z.B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für bereits verbeamtete Lebens­mittelüberwachungs­beamte (m/w/d) des Freistaats Bayerns ist die Stelle ent­sprechend Ihrer Qualifikation dotiert
  • Für bereits verbeamtete externe Bewerber (m/w/d) kommt die Möglich­keit einer Einstellung / Übernahme bis Besoldungs­gruppe A 9 in Betracht
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