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Gemeinde Stuhr

  • Stuhr
  • Post Date: 22. August 2024
Job Description

Die Gemeinde Stuhr sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Verwaltungsfachangestellte/

einen Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

für den Fachdienst Stadtplanung.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, die teilzeitgeeignet ist.

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).


Ihre Aufgabenschwerpunkte:

· Verfahrensbegleitung von Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Satzungen

· Genehmigungsverfahren für Flächennutzungspläne

· Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen

· Sanierungsrechtliche Genehmigungen sowie weitere formalisierte Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Stadtsanierung sowie des Zentren- und Regionalmanagements

· Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben

· Vorbereitung und Begleitung von Kampfmittelerkundungen und archäologischen Prospektionen

Protokollführung in Fachausschusssitzungen


Ihr Profil:

· abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. erfolgreich absolvierter Angestelltenlehrgang I

· gute Kommunikationsfähigkeit

· eine selbständige und teamorientierte Arbeitsweise

· EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen

· Führerschein Klasse B

· Wünschenswert sind grundlegende Kenntnisse der Bauleitplanverfahren und der Zulässigkeit von Vorhaben nach dem BauGB)


Unser Angebot:

  • unbefristete Festanstellung
  • tarifgerechte Bezahlung nach EG 8 TVöD einschl. Rentenzusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • interessanter und vielfältiger Aufgabenbereich mit anspruchsvollen Tätigkeiten
  • Unterstützung durch ein kollegiales, motiviertes Team, nicht nur in der Einarbeitungsphase
  • Ein vielfältiges Tätigkeitsfeld in einem engagierten Team
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Homeoffice
  • Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein aktives Betriebliches Gesundheitsmanagement, inkl. Vergünstigungen bei den örtlichen Sportvereinen oder für Fitnessstudios und Schwimmbäder (Firmenfitness)
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme eines JobTickets (BSAG und VBN)
  • Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket
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