StepStone

Job Description

Die Bauabteilung der Kirchenkreisverwaltung betreut etwa 400 Gebäude der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises. Darunter befinden sich 90 Kirchen und Kapellen, die mehrheitlich unter Denkmalschutz stehen. Die Kirchenbauhütte des Kirchenkreises kümmert sich um diese Gebäude und führt schwerpunktmäßig Sanierungsmaßnahmen mit hohem denkmalpflegerischen Anspruch durch. Sie ist als Institution des Bauhüttenwesens im nationalen Register des „Best Practice“ des immateriellen Kulturerbes der UNESCO gelistet und steht für die Bewahrung traditioneller Handwerkstechniken sowie Wissensvermittlung und damit auch im Focus der Öffentlichkeit.

Seit diesem Jahr ist die Bauhütte daher auch als Ausbildungsbetrieb bei der Handwerkskammer gelistet. Die Ausbildung junger Handwerker in den historischen Handwerkstechniken sowie die Weitergabe von Wissen und Vermittlung der alten Traditionen soll zukünftig eine zusätzliche Ausrichtung der Arbeit der Bauhütte sein. Die Kirchenbauhütte ist ein kleines Team von 8 Maurergesellen und einem Zimmermann.

Maurermeister bzw. Bachelor Bauingenieurwesen (m/w/d)

Lübeck (Kirchenkreisverwaltung) | schnellstmöglich | Vollzeit - 39 Stunden/ Woche | unbefristet


  • Eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung.
  • Eine Vergütung und Sozialleistungen nach dem Kirchlichen Beschäftigten-Tarifvertrag (TV KB).
  • Eine betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
  • Eine herausfordernde und vielseitige Tätigkeit für Kirchengemeinden und Kirchenkreis.
  • Ein baufachlich interessantes Aufgabenfeld.
  • Ein motiviertes Mitarbeiterteam.
  • Verschiedene Gesundheitsleistungen sowie Fahrradleasing, Zuschuss zum Deutschlandticket als Jobticket u.v.m.

  • Planung und Vorbereitung der Baustellen (u.a. Kalkulation) sowie Bauleitung, Abrechnung und Dokumentation der kircheneigenen Baumaßnahmen mit Schwerpunkt auf Maurerarbeiten sowie weitere handwerkliche Arbeiten die überwiegend in den Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis unter dem Aspekt einer denkmalgerechten Ausführung von der Kirchenbauhütte geleistet werden. Die Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahmen erfolgt sowohl mit den Architekten der kirchenkreiseigenen Bauabteilung bzw. in vielen Fällen mit externen Architekten und Fachplanern.
  • Umgang und Verarbeitung historischer aber auch moderner Baumaterialien.
  • Unterstützung/ Mitarbeit bei Voruntersuchungen und Vorplanung bei konstruktiv anspruchsvollen Projekten.
  • Einsatzplanung und Mitarbeiterführung in Abstimmung mit der Bauabteilungsleitung.

  • Eine abgeschlossene Ausbildung als Maurer und eine Weiterqualifizierung zum Meister bzw. ein abgeschlossenes Studium Bachelor Bauingenieurwesen.
  • Team- und Führungsqualitäten verbunden mit Erfahrungen in diesem Bereich.
  • Berufserfahrung bzw. umfangreiche Praxiskenntnisse auch im denkmalpflegerischen Bereich.
  • Die Fähigkeit, selbständig, flexibel, eigeninitiativ und vorausschauend zu denken und zu arbeiten.
  • Einsatzbereitschaft sowie einen freundlichen Umgang und sicheres Auftreten gegenüber den Kirchengemeinden.
  • Höhentauglichkeit und keine verminderte Fähigkeit Lasten im zulässigen Maß zu tragen.
  • Eine abgeschlossene Ausbildung zum Ausbilder (ADA-Schein).
  • Führerschein Klasse BE.

Die Zugehörigkeit zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist wünschenswert.

Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.

Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.

View More