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Job Description

Der Öffentliche Ge­sund­heits­dienst (ÖGD) ist neben der am­bu­lan­ten und sta­tio­nären Patienten­ver­sor­gung die „dritte Säule“ und damit ein tra­gen­des Element des Ge­sund­heits­wesens in Bayern. Ge­sund­heits­schutz, Prä­ven­tion und Ge­sund­heits­för­de­rung ge­hören zu seinen wich­tigs­ten Auf­gaben. Ärztinnen und Ärzte an den Ge­sund­heits­ämtern der je­wei­li­gen Land­rats­ämter tragen mit ihrem ver­ant­wor­tungs­vollen Ein­satz ent­scheidend zum Schutz und zur Ver­besserung der Ge­sund­heit der Be­völ­ke­rung bei.

Die Regierung von Ober­bayern sucht zum nächst­möglichen Zeit­punkt eine

Leitung der Gesundheitsverwaltung
am Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm


  • Fachliche und per­so­nelle Leitung, Koordi­na­tion und fach­liche Super­vision aller Auf­ga­ben­be­reiche des Ge­sund­heits­amtes und von dessen multi­pro­fes­sio­na­lem Team aus Ärztinnen und Ärzten, So­zial­pä­da­go­ginnen und -pä­da­go­gen, Hygiene­kon­trolleurinnen und -kon­trolleuren, Fach­kräften für Sozial­medizin sowie Ver­wal­tungs­per­sonal
  • Das Auf­ga­ben­ge­biet des Ge­sund­heits­amtes um­fasst u.a. fol­gen­de Be­reiche:
    • Sozial­medizin und ärzt­liche Be­gut­ach­tun­gen (bei­spiels­weise Ein­stellungs- oder Dienst­fähig­keits­unter­su­chungen)
    • Kinder- und Ju­gend­me­di­zin ein­schließ­lich schul­ärzt­li­cher Tätig­keiten (ins­be­son­de­re schul­ärzt­liche Unter­su­chungen im Rahmen der Schul­ein­gangs­unter­su­chungen)
    • Hygiene­be­ra­tung und -aufsicht (ein­schließ­lich Be­gehungen) in me­di­zi­ni­schen, pfle­ge­ri­schen Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen (bei­spiels­weise Kinder­tages­stätten und Schulen) und sonstigen Ein­rich­tungen
    • Infektions­schutz in­klu­sive Tuber­ku­lose­für­sorge (ins­be­son­de­re Ein­dämmung und Ver­hin­de­rung der Aus­brei­tung von Infektions­krank­heiten)

  • Ab­ge­schlos­se­nes Studium der Hu­man­me­di­zin und Appro­ba­tion als Ärztin / Arzt (m/w/d)
  • Ab­ge­schlos­se­ne Fach­arzt­quali­fi­ka­tion für das Öffent­li­che Ge­sund­heits­wesen oder Be­reit­schaft, die Wei­ter­bil­dung zum nächst­mög­li­chen Zeit­punkt zu ab­sol­vieren
  • Promotion ist wün­schens­wert, aber keine Ein­stel­lungs­voraus­setzung
  • Idealer­weise Be­rufs­er­fah­rung im Öffent­li­chen Ge­sund­heits­dienst, Per­so­nal­führungs- und So­zial­kom­pe­tenz sowie Er­fah­run­gen in der Führung

  • Die Tätig­keit erfolgt, soweit die Voraus­setzun­gen vor­liegen, im Beamten­ver­hält­nis oder in einem un­be­fris­te­ten Ar­beits­ver­hält­nis mit allen Leistungen gemäß dem Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst der Länder (TV‑L); nähere In­for­ma­tio­nen finden Sie z.B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Die Funktion der Leitung der Ge­sund­heits­ver­wal­tung ist für Beamtinnen / Beamte (m/w/d) ent­wick­lungs­fähig bis zur Be­sol­dungs­gruppe A 15 mit Amts­zu­lage nach BayBesG; ge­ge­be­nen­falls kann ein Zu­schlag nach dem BayBesG in Ab­hängig­keit vom Einzel­fall in Höhe von bis zu 500 Euro ge­währt werden
  • Für Tarif­be­schäf­tig­te mit ab­ge­schlos­se­ner Weiter­bil­dung zur Fach­ärztin / zum Fach­arzt (m/w/d) für das Öffent­li­che Ge­sund­heits­wesen richtet sich die Ver­gü­tung nach Ent­gelt­gruppe 15 TV‑L zu­züg­lich einer außer­tarif­li­chen Zulage in Höhe von 200 Euro monat­lich; bis zum Vor­liegen dieser Fach­arzt­an­er­kennung und der end­gültigen Über­tragung der Funktion erfolgt die Ein­gruppierung in Ent­gelt­gruppe 14 TV‑L mit Ge­währung von Zu­lagen in Höhe des Unter­schieds­be­trags zu Ent­gelt­gruppe 15 TV‑L und von 100 Euro monat­lich; zu­sätz­lich kann die Ge­währung einer über­tarif­li­chen Fach­kräfte­zu­lage von bis zu 1.000 Euro (ab­hängig von der bis­herigen Be­rufs­er­fahrung) in Be­tracht kommen
  • Die Über­nahme in ein Beamten­ver­hält­nis kann in Aus­sicht ge­stellt werden, sofern die beamten­recht­li­chen Vo­raus­setzungen er­füllt sind

Die Voll­zeit­stelle ist grund­sätz­lich teil­zeit­fähig, sofern durch Job­sharing die ganz­tätige Wahr­neh­mung der Auf­ga­ben ge­sichert ist.

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